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Schwangerschaft

Je nachdem, in welcher Situation Sie sind, löst ein positiver Schwangerschaftstest unterschiedliche Gefühle aus: Freude, Überraschung, Unsicherheit oder auch Angst und Panik. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen hilfreiche Informationen und Kontakte, die Sie unterstützen können.

Medizinische Untersuchungen

Sowohl Frauenärztinnen und Frauenärzte als auch Hebammen stehen Ihnen während Ihrer Schwangerschaft zur Seite. Durch regelmässige Untersuchungen können allfällige Komplikationen und Probleme frühzeitig erkannt und vorgebeugt werden. 

In Basel-Stadt können Sie sich in einer Frauenarztpraxis, einer Hebamme sowie in der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel und im Bethesda Spital für die Untersuchungen melden.


Was muss ich während der Schwangerschaft organisieren?

Bereits während der Schwangerschaft sollten Sie gewisse administrative Dinge erledigen und sich auf die Geburt und die Zeit im Wochenbett vorbereiten.

Suchen Sie eine Hebamme für die Wochenbettzeit

Ihre Hebamme betreut Sie während der sensiblen Zeit des Wochenbetts. Sie bietet Hilfe bei der Alltagsbewältigung mit einem Neugeborenen. Während der ersten Wochen nach der Geburt besucht Sie Ihre Hebamme mehrmals zu Hause und sieht nach, wie es Ihnen und dem Neugeborenen geht.

Die Kosten für die Wochenbettbetreuung zu Hause sowie für 3 Stillberatungen durch die Hebamme bis zum Abschluss der Stillzeit werden von Ihrer Grundversicherung übernommen.

Die Basler Hebammen freuen sich, wenn Sie bereits während Ihrer Schwangerschaft mit ihnen Kontakt aufnehmen, idealerweise 3 bis 4 Monate vor der Geburt.

Wünschen Sie Unterstützung bei der Hebammensuche? Familystart hilft Ihnen weiter.

Überlegen Sie sich, wo Sie gebären möchten

Sie haben verschiedene Möglichkeiten für den Ort einer Geburt. Ob Spital, Geburtshaus oder zu Hause – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Besprechen Sie mit Ihrer Hebamme oder Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt, welche Option für Sie die beste ist. 

Die Kosten für die Geburt werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Das heisst, Sie bezahlen auch keinen Selbstbehalt. 

Schliessen Sie eine Krankenversicherung für Ihr Kind ab

In der Schweiz ist eine Grundversicherung obligatorisch. Ein neugeborenes Kind ist nicht automatisch über die Eltern versichert. Lassen Sie deshalb Ihr Kind bereits vor oder bis spätestens 3 Monate nach Geburt bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichern. 

Ihr Kind ist durch die obligatorische Krankenversicherung (KVG) gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls gedeckt. Sie müssen jeweils den Selbstbehalt von 10% übernehmen. 

Besuchen Sie einen Geburtsvorbereitungskurs

In den Geburtsvorbereitungskursen werden Ihnen umfassende Informationen über Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die erste Zeit als Eltern vermittelt. 

Für Geburtsvorbereitungskurse (einzeln oder in Gruppen) leistet die Krankenkasse einen Beitrag von 150 Franken. 

Suchen Sie bereits vor der Geburt eine Kinderarztpraxis

Es lohnt sich, bereits vor der Geburt abzuklären, welche Kinderarztpraxen in Basel-Stadt neue Patientinnen und Patienten aufnehmen. In den ersten Lebensjahren begleitet die Kinderärztin oder der Kinderarzt die Entwicklung Ihres Kindes und unterstützt Sie bei medizinischen Anliegen.

Treffen Sie Abklärungen mit Ihrem Arbeitgebenden

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt stehen Arbeitnehmerinnen unter besonderem Schutz am Arbeitsplatz. Verschiedene Gesetze wie zum Beispiel das Arbeitsgesetz schützen die Gesundheit der werdenden und stillenden Mutter sowie des ungeborenen und gestillten Kindes.

Unter anderem gilt:

  • Als Schwangere dürfen Sie nicht länger als 9 Stunden pro Tag arbeiten.
  • In den ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten. 
  • Sie haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während der ganzen Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen.
  • Sie dürfen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden, weil Sie schwanger oder Mutter sind. Das Gleichstellungsgesetz verbietet es.

Als Vater haben Sie in der Schweiz Anrecht auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Es empfiehlt sich, die Rückkehr an den Arbeitsplatz rechtzeitig zu organisieren und schriftlich festzulegen. Vor allem bei geplanter Reduktion des Arbeitspensums können so Missverständnisse zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vermieden werden.


Gesundheit

Die Gesundheit der Mutter beeinflusst die Entwicklung des Kindes stark. Vor und während der Schwangerschaft sollte auf gesunde Ernährung und ausreichend Flüssigkeit (1,5 bis 2 Liter täglich) geachtet werden. Bewegung und Sport sind in einer normal verlaufenden Schwangerschaft sinnvoll und bringen viele Vorteile: der Kreislauf wird positiv beeinflusst, die Muskulatur gestärkt und Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen werden vermindert. 

Während der Schwangerschaft können Stimmungsschwankungen, Ängste und zwiespältige Gefühle auftreten. Bei körperlichen Erkrankungen der Mutter oder des Kindes verstärken sich diese Sorgen zusätzlich. Es ist wichtig, solche Ängste mit der Ärztin / dem Arzt oder der Hebamme zu besprechen. 

Die folgenden Broschüren und Webseiten bieten Ihnen nützliche Tipps, um Ihre körperliche und mentale Gesundheit während und nach der Schwangerschaft zu stärken.

Postpartale Depression 

Die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt eines Kindes sind kritische Momente für die psychische Gesundheit der Eltern: Rund 15 Prozent der Mütter und 9 Prozent der Väter erkranken nach der Geburt an einer postpartalen Depression (auch postnatale Depression genannt). 

Publikationen


Beratung und Unterstützung


Ungewollt schwanger

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einer ungewollten Schwangerschaft? Lassen Sie sich kostenlos beraten. 

Im Kanton Basel-Stadt berät Sie das Team der Schwangerschaftsberatungsstelle der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel. 

Wenn Sie ungewollt schwanger sind, haben Sie folgende Möglichkeiten: 

  • Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung): Sie möchten die Schwangerschaft abbrechen.
  • Adoption: Sie können das Kind nach der Geburt nicht behalten.

Sind Sie jünger als 16 Jahre?

Auch wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten oder nicht. Bei einem Schwangerschaftsabbruch müssen Sie sich von der Schwangerschaftsberatungsstelle Basel-Stadt beraten lassen. Das steht im Gesetz.

Schwangerschaftsberatungsstelle Basel-Stadt

Hinweis: vertrauliche Geburt

Sie sind in einer schwierigen Situation, niemand darf wissen, dass Sie ein Kind bekommen. 

Wenn Sie möchten, dass niemand über die Geburt informiert wird, melden Sie sich schon früh bei der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel oder dem Bethesda Spital

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zum Thema Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Adoption oder vertrauliche Geburt finden Sie auf www.sexuelle-gesundheit.ch

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