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Bis und mit dem Ersatzjahr 2017

Wer?

Die Ersatzpflicht bestand analog der Militärdienstpflicht vom 20. bis und mit erfülltem 30. Altersjahr.

Wann?

Wer als Dienstpflichtiger keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst geleistet hatte, galt als Dienstverschieber und wurde ersatzpflichtig, welche bis maximal bis zum vollendenten 34. Altersjahr gedauert hatte. Ebenfalls ersaztpflichtig war, wer nicht während mehr als sechs Monaten einer Formation der Armee eingeteilt war und nicht der Zivildienstpflicht unterstand.

Bei der Verschiebung der Rekrutenschule?

Die Militärdienst- und Ersatzpflicht begann grundsätzlich im 20. Altersjahr.

Wurde die Rekrutenschule nicht im 20. Altersjahr geleistet, bestand die Ersatzpflicht bis die Rekrutenschule vollständig erfüllt wurde. 

Dies galt auch für Verschiebungen aus beruflichen Gründen (Lehre, Studium usw.).Beispiel: Bei Absolvierung der Rekrutenschule im 21. Altersjahr bestand die Ersatzpflicht für das 20. Altersjahr.

Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt

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