Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten des Bereichs Jugend, Familie und Sport
Hier finden Sie die Verfahren des Bereichs Jugend, Familie und Sport, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Verwaltung Tagesbetreuung (Tagesheime und Tagesfamilien)
Bezeichnung | Verwaltung Tagesbetreuung (Tagesheime und Tagesfamilien) |
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Rechtsgrundlage(n) | § 15 des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz; SG 815.100) § 10 f. und §§ 32 ff. der Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung, TBV; SG 815.110) §§ 8 ff. des Gesetzes über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt (Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, SoHaG; SG 890.700) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachstelle Tagesbetreuung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bewilligung und Aufsicht über die Einrichtungen, Vermittlung von Plätzen, Berechnung der Elternbeiträge, Planung |
Information von Eltern von neugeborenen Kindern
Bezeichnung | Information von Eltern von neugeborenen Kindern |
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Rechtsgrundlage(n) | § 9 und § 20 Kinder- und Jugendgesetz (KJG) (SG 415.100) § 13 des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (SG 815.100) § 12 der Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (SG 815.110) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachstelle Tagesbetreuung; Elternberatung Basel-Stadt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Eltern von neugeborenen Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt erhalten Informationen über die Angebote des Kantons (Elternberatung, Tagesbetreuung, Elternbriefe). Die Elternberatung(private Trägerschaft mit Leistungsauftrag des Kantons) erhält die die Geburtsdaten der Kinder und die Adressdaten der Eltern, um die Eltern persönlich kontaktieren zu können. |
Verwaltung freiwilliger Schulsport
Bezeichnung | Verwaltung freiwilliger Schulsport |
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Rechtsgrundlage(n) | § 3 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Administration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen des freiwilligen Schulsports |
Verwaltung Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sportlager
Bezeichnung | Verwaltung Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sportlager |
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Rechtsgrundlage(n) | § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Administration der Teilnehmenden an den Sportlagern |
Verwaltung Leihmaterial Sport
Bezeichnung | Verwaltung Leihmaterial Sport |
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Rechtsgrundlage(n) | § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Administration der Ausleihe von Sportmaterial |
Vermietung und Benutzung von Sportanlagen
Bezeichnung | Vermietung und Benutzung von Sportanlagen |
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Rechtsgrundlage(n) | § 6 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Verwaltung der Nutzungen der Sportanlagen (inkl. Parkplätze) |
Verwaltung Nachwuchsförderung und Leistungssport
Bezeichnung | Verwaltung Nachwuchsförderung und Leistungssport |
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Rechtsgrundlage(n) | § 4 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Unterstützung von Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern bei der Koordination von Sport, Schule und Ausbildung. Erfasst werden können auch mit der Unterstützung im Zusammenhang stehende Leistungsdaten und Teilnahmen an Wettkämpfen und Veranstaltungen. |
Information von Kindern und Jugendlichen über Sport- und Freizeitangebote
Bezeichnung | Information von Kindern und Jugendlichen über Sport- und Freizeitangebote |
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Rechtsgrundlage(n) | § 3 des Sportgesetzes (SG 371.100) § 15 des Gesetzes betreffend die kantonalen Jugendhilfe (SG 415.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt; Abteilung Jugend- und Familienförderung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Kinder und Jugendliche werden über die Angebote im Sportbereich (z.B. Sportkalender) und die Angebote im Freizeitbereich (z.B. Colour Key) informiert. Zu diesem Zweck werden aktuelle Daten aus dem Einwohnerregister verwendet. Diese Daten werden nicht weiterbearbeitet sondern nur zu Versandzwecken verwendet. |
Verwaltung von Kursen und Veranstaltungen im Rahmen von Jugend+Sport
Bezeichnung | Verwaltung von Kursen und Veranstaltungen im Rahmen von Jugend+Sport |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 6 bis Art. 11 des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.0) Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SR 415.01) § 3 und § 11 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Verwaltung von Kursdaten, Daten von Teilnehmenden und Leiterinnen und Leiter |
Elternberatung, Entwicklungsabklärung und Förderung von Kindern mit verzögerter Entwicklung und Behinderungen im Vorschulalter
Bezeichnung | Elternberatung, Entwicklungsabklärung und Förderung von Kindern mit verzögerter Entwicklung und Behinderungen im Vorschulalter |
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Rechtsgrundlage(n) | § 9 und § 20 Kinder- und Jugendgesetz (KJG) (SG 415.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Zentrum für Frühförderung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Unterstützung und Beratung von Eltern von kleinen Kindern; Abklärung und Förderung von Kindern, deren Entwicklung sich verzögert oder von Kindern mit einer Behinderung; Förderung von Kindern im Vorschulalter mit einer auffälligen Sprachentwicklung. |
Abklärung und Vollzug von Adoptionen
Bezeichnung | Abklärung und Vollzug von Adoptionen |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 264-269c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ; SR 211.221.31) Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ; SR 0.211.221.311) Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung, AdoV; SR 211.221.36) Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen (SG 212.800) |
Quelle(n) | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994566/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994569/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091244/index.html www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.800/de |
Verantwortliche Stelle | Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Abklärung und Vollzug von Adoptionen, unter anderem auch die Aufnahme eines Kindes als Pflegekind zum Zweck der Adoption, unabhängig davon, ob das Kind aus der Schweiz oder dem Ausland stammt, oder ob es sich um ein fremdes Kind oder eines aus der Verwandtschaft handelt. Abklärung und Vollzug von Erwachsenen- und Stiefkindadoptionen. |
Verwaltung Dossiers Kinder- und Jugendhilfe sowie Abrechnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Bezeichnung | Verwaltung Dossiers Kinder- und Jugendhilfe sowie Abrechnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338) Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) vom 12.09.2012 (SG 212.400) Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) (SG 415.100) Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE; SG 869.100) Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen (Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO) (SG 212.250) Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (VoKESG; SG 212.410) Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) (SG 212.260) Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendli-chen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) (SG 212.470) |
Quelle(n) | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770243/index.html www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.400/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/415.100/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/869.100/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.250/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.410/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.260/de www.gesetzessammlung.bs.ch/data/212.470/de |
Verantwortliche Stelle | Kinder- und Jugenddienst und Fachstelle Jugendhilfe |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Führen von Dossiers über alle Abklärungen, Beratungen und Massnahmen, ungeachtet ob es sich von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verfügte Abklärungen oder Massnahmen handelt, oder ob die Abklärungen, Beratungen und Massnahmen freiwillig ohne Auftrag der KESB erfolgen. Datenbearbeitungen im Zusammenhang mit ambulanten Massnahmen und mit stationärer Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien sowie Daten, die mit der Finanzierung bzw. mit den Beiträgen von Eltern zu tun haben. Die Fachstelle Jugendhilfe (Abteilung Kinder- und Jugendangebote) führt die vorgegebenen statistischen Auswertungen und die Kontrolle der Kostengutsprachen auch bei ausserkantonalen Platzierungen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen (IVSE) durch. |
Aufnahme und Betreuung von Kindern/Jugendlichen in staatlichen Schulheimen und privaten Kinder- und Jugendheimen
Bezeichnung | Aufnahme und Betreuung von Kindern/Jugendlichen in staatlichen Schulheimen und privaten Kinder- und Jugendheimen |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338) Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen (Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO) (SG 212.250) Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) (SG 212.470) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Schulheim Gute Herberge; Sonderschulheim zur Hoffnung; Waldschule Pfeffingen; private Kinder- und Jugendheime mit Leistungsvereinbarungen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die staatlichen Schulheime und die privaten Kinder- und Jugendheime, in denen Kinder und Jugendliche stationär untergebracht sind, führen das vom Bund verlangte Verzeichnis der Minderjährigen bearbeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehende Daten. Der Zugang zu den eigenen Daten erfolgt durch die Leitung des entsprechenden Heims |
Verwaltung Mitglieder in Sportvereinen
Bezeichnung | Verwaltung Mitglieder in Sportvereinen |
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Rechtsgrundlage(n) | §§ 3, 7 und 11 des Sportgesetzes (SG 371.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sport/Sportamt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Sportvereine und Sportverbände werden unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln des Swisslos-Sportfonds und mit kantonalen Beiträgen gefördert. Für die Verwaltung dieser Beiträge können Daten bei der Abteilung Sport bearbeitet werden. Die Sportvereine und Sportverbände ihrerseits bearbeiten Daten ihrer Mitglieder. Gesuche um Informationszugang sind an die einzelnen Sportvereine bzw. Sportverbände zu richten, mit denen Betroffene im Kontakt sind. |
Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tagesheimen und Tagesfamilien
Bezeichnung | Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tagesheimen und Tagesfamilien |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 17 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338) Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz; SG 815.100) Verordnung zum Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung, TBV; SG 815.110) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachstelle Tagesbetreuung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die einzelnen Tagesheime und die Trägerschaft Tagesfamilien (bzw. die einzelne Tagesfamilie) führen das von der PAVO verlangte Verzeichnis der Minderjährigen und bearbeiten weitere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern stehende Daten. Gesuche um Informationszugang sind an das entsprechende Tagesheim bzw. die Trägerschaft Tagesfamilien zu richten. |