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Gerichtsrat

Mit Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) am 1. Juli 2016 wurde im Sinne einer Stärkung der Gewaltenteilung die Justizverwaltung in die Hände der Gerichte selbst gelegt und der Gerichtsrat als das gerichtsübergreifende Justizverwaltungsorgan geschaffen.

Über den Gerichtsrat

Der Gerichtsrat vertritt die Gerichte im Rahmen seiner Kompetenzen gegenüber dem Grossen Rat und dem Regierungsrat. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung des Budgets und der Rechnung der Gerichte sowie die Festlegung der strategischen Leitlinien in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Informatikmanagement und Personalwesen der Gerichte, bei letzterem soweit eine einheitliche Regelung an den Gerichten erforderlich ist. Ferner entscheidet er über den Stellenplan der Gerichte und über die Einreihung der Stellen in die Lohnklassen. Schliesslich ist er zuständig für den Erlass der notwendigen Reglemente in seinem Kompetenzbereich.

Zusammensetzung des Gerichtsrats

Der Gerichtsrat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Präsidium des Appellationsgerichts, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter des Vorsitzenden Präsidiums des Appellationsgerichts sowie den Vorsitzenden Präsidien des Sozialversicherungsgerichts, des Zivilgerichts und des Strafgerichts. Die Vertretung des Strafgerichts nimmt auch die Interessen des Jugendgerichts, die Vertretung des Appellationsgerichts jene des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen wahr.

Den Vorsitz des Gerichtsrats führt das Vorsitzende Präsidium des Appellationsgerichts oder dessen Stellvertretung.

Die Erste Gerichtsschreiberin oder der Erste Gerichtsschreiber des Appellationsgerichts und die Verwaltungschefin oder der Verwaltungschef des Appellationsgerichts führen das Sekretariat des Gerichtsrats, unterstützen diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und nehmen an Sitzungen des Gerichtsrats mit beratender Stimme teil. Der Gerichtsrat kann zu seinen Sitzungen weitere Gerichtspersonen mit beratender Stimme beiziehen.

Aktuelle Zusammensetzung

  • Dr. Stephan Wullschleger, Vorsitzender Appellationsgerichtspräsident (Vorsitz)
  • Dr. Claudius Gelzer, Appellationsgerichtspräsident (Stellvertreter des Vorsitzenden)
  • Dr. Andrea Pfleiderer, Vorsitzende Sozialversicherungsgerichtspräsidentin
  • lic. iur. Patrik Müller, Vorsitzender Zivilgerichtspräsident
  • Dr. René Ernst, Vorsitzender Strafgerichtspräsident
  • lic. iur. Barbara Noser Dussy, Erste Gerichtsschreiberin des Appellationsgerichts
  • Roger Grieder, Verwaltungschef des Appellationsgerichts

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