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Führerausweis für Grenzgänger/innen

Sie fahren berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, wohnen aber im Ausland? Hier erfahren Sie, wie Sie einen in der Schweiz zugelassenen Führerausweis beantragen und ob sie einen Umtausch vornehmen müssen.

Wann braucht es einen Schweizer Führerausweis?

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaats berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D, D1 (Gesellschaftswagen) oder BPT 121/122 (Personentransport) führen möchten, Kurse für den Schweizerischen Fähigkeitsausweis absolvieren und/oder bereits im Besitz des Schweizerischen Fähigkeitsausweis sind.

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin eines nicht EU- und nicht EFTA-Mitgliedstaats berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1 (Lastwagen), D, D1 (Gesellschaftswagen) oder BPT 121/122 (Personentransport) führen möchten. Der schweizerische Führerausweis muss noch vor Antritt der ersten gewerbsmässigen vorliegen. 

Die MFK prüft im Einzelfall, ob ein Umtausch notwendig ist. 

Überblick über die Ausweiskategorien

Unter www.fuehrerausweise.ch finden Sie eine kurze Beschreibung aller Kategorien. Ebenfalls hilfreiche Informationen bezüglich Motorradkategorien finden Sie unter www.motorradausweis.ch.

So erhalten Grenzgänger/innen einen Schweizer Führerausweis

Für im Ausland wohnhafte Personen, die bei einem Arbeitgeber in Basel-Stadt angestellt sind, braucht es eine Umschreibung des ausländischen Führerausweises für die gewerblichen Kategorien, soweit gesetzlich erforderlich. Hierfür ist die Vorlage einer Grenzgängerbewilligung, des Arbeitsvertrages, Strafregisterauszug der Wohngemeinde im Original (nicht älter als 3 Monate) sowie des ausländischen Fähigkeitsausweises (nur für Kategorien C1, C, D1 und D) nötig.

Die Führerausweise eines Grenzgängers werden auf die Intervalle der medizinischen Kontrolluntersuchungen (maximal fünf Jahre) befristet. Falls der ausländische Führerausweis oder der Fähigkeitsausweis kürzer gültig ist, wird die Befristung auf kürzere Ablaufdatum festgesetzt. 

Wer wird zur medizinischen Untersuchung aufgefordert?

Bei Bewerber und Bewerberinnen der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) ist eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung der Stufe 2 erforderlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie am Schalter der Motorfahrzeugkontrolle.

Hier finden Sie die aktuellen Vertrauensärzte der Stufen 1-4 unter www.medtraffic.ch.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen). Bei Medtraffic können Sie prüfen, ob der Arzt/die Ärztin Ihres Vertrauens diese Kriterien erfüllt. Sie können entweder nach seinem/ihrem Namen suchen oder schauen, wer in der Nähe Ihres Wohnorts Fahreignungsabklärungen durchführen darf. 

Medtraffic

Sehtest

Um den Umtausch eines ausländischen Führerausweises zu beantragen, muss vorab das Sehvermögen (ohne Brille/Linsen) getestet werden. Lassen Sie Ihre Sehwerte durch einen in der Schweiz zugelassenen Optiker, Optometristen oder Augenarzt überprüfen. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bringen Sie zum Sehtest das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (siehe oben) sowie die Identitätskarte, den Pass oder den Ausländerausweis – alles im Original – mit
  • Machen Sie den Sehtest. Wichtig sind die unkorrigierten Werte.  
  • Die Ergebnisse werden direkt auf dem Gesuchsformular vermerkt und vom Optiker respektive von der Optikerin, dem Optometrist respektive der Optometristin oder dem Augenarzt respektive der Augenärztin bestätigt.

Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt. Der Sehtest hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Ein erneuter Sehtest ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Lernfahrausweisgesuch für eine andere Kategorie eingereicht haben, bei dem ein Sehtest durchgeführt wurde.

Erstantrag für den Umtausch zum Grenzgänger-Führerausweis

  • Gültiger Grenzgängerausweis mit Arbeitgeber in Basel-Stadt im Original
  • Gesuchsformular (komplett ausgefüllt inkl. Sehtest)
  • 1 farbiges Passfoto (ca. 35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Gültiger ausländischer Führerausweis im Original (falls nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch: amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerausweises)
  • Ausländischer Fähigkeitsausweis im Original (nur für Kategorien C1, C, D1 und D, falls nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch: amtlich beglaubigte Übersetzung des Fähigkeitsausweises)
  • Strafregisterauszug der Wohngemeinde im Original (nicht älter als 3 Monate)

Formular "Umtausch eines ausländischen Führerausweises der Kategorie(n)" für Grenzgänger/innen

Bitte dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Das Gesuch darf nicht älter als 3 Monate sein.

Umtauschgesuch für ausländischen Führerausweis, PDF (Startet einen Download)

Verlängerung Grenzgänger-Führerausweis

Möchten Sie Ihren aktuellen gültigen oder nicht länger als zwei Monate abgelaufener Grenzgänger-Führerausweis verlängern und haben die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung bereits absolviert? 

Dann benötigen wir folgende Unterlagen per Post: 

  • Kopie des Grenzgängerausweises mit Arbeitgeber in Basel Stadt
  • Kopie des ausländischen Führerausweises
  • Kopie des ausländischen Fähigkeitsausweises (nur für Kategorien C1, C, D1 und D)
  • 1 aktuelles, farbiges Passfoto (35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund) 

Sie möchten Ihren abgelaufenen Grenzgänger-Führerausweis, welcher mehr wie zwei Monate abgelaufen ist, verlängern lassen und haben bereits die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung bereits absolviert?

Dann benötigen wir folgende Unterlagen per Post: 

  • Gesuchsformular komplett ausgefüllt 
  • Kopie des Grenzgängerausweises mit Arbeitgeber in Basel Stadt
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Kopie des ausländischen Führerausweises
  • Kopie des ausländischen Fähigkeitsausweises (nur für Kategorien C1, C, D1 und D)
  • Strafregisterauszug der Wohngemeinde im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 aktuelles, farbiges Passfoto (35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund) 

Arbeitgeberwechsel - neu im Kanton Basel-Stadt

Sollten Sie bereits im Besitz des Schweizer Führerausweises sein und einen Arbeitgeberwechsel haben, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per Post:

  • Gesuchsformular komplett ausgefüllt 
  • Kopie des neuen Grenzgängerausweises mit Arbeitgeber in Basel Stadt
  • Kopie des neuen Arbeitsvertrages
  • Kopie des ausländischen Führerausweises
  • Kopie des ausländischen Fähigkeitsausweises (nur für Kategorien C1, C, D1 und D)
  • 1 aktuelles, farbiges Passfoto (35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund) 
  • Strafregisterauszug der Wohngemeinde im Original (nicht älter als 3 Monate)

Gebühr

65.– Franken für die Gesuchseröffnung 

75.– Franken für die erstmalige Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat

40.– Franken für jede weitere Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat

Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Persönliches Vorsprechen bei Erstgesuch

Bringen Sie das Gesuch inklusive allen erforderlichen Unterlagen beim ersten Mal persönlich an den Schaltern der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt in der Clarastrasse 38 im 2. Stock. Das Team der Motorfahrzeugkontrolle ist während der Schalteröffnungszeiten für Sie da. Bitte planen Sie eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

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