Ausserkantonale Bewilligung Theorie- und Führerprüfung
Sind Sie im Kanton Basel-Stadt wohnhaft, möchten aber die Theorie- und/oder Führerprüfung in einem anderen Kanton ablegen? Sie haben die Möglichkeit, ausserkantonal Prüfungen zu absolvieren.
Was ist eine ausserkantonale Bewilligung?
Möchten Sie die Prüfungen in einem anderen Kanton als Basel-Stadt ablegen? Sie können die Theorie- und/oder Führerprüfung ausserkantonal absolvieren, dazu braucht es eine Bewilligung der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt.
Bewilligung für ausserkantonale Prüfung einholen
Wenn Sie Ihre Fahrprüfungen in einem anderen Kanton ablegen möchten, müssen Sie Ihren Wunsch der Motorfahrzeugkontrolle mitteilen. Sie können Theorie- und/oder Führerprüfungen ausserkantonal absolvieren und dies in einem Gesuch abhandeln.
Füllen Sie hierzu das Gesuch für die ausserkantonale Bewilligung aus und vermerken Sie, welche Prüfungen Sie ausserkantonal absolvieren möchten.
Für nicht im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Personen benötigen wir eine Kopie des genehmigten Gesuchs des Wohnsitzkantons.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals ein Gesuch einreichen, ist diese erneut kostenpflichtig.
Gesuch für die ausserkantonale Bewilligung
Im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Personen können bei der Motorfahrzeugkontrolle eine Gesuch für die ausserkantonale Bewilligung einreichen, um Fahrprüfungen in einem anderen Kanton zu absolvieren.
Gebühren
30.– Franken
Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQ und News
Antworten auf häufige Fragen der MFKNoch etwas unklar? Hier die Antworten auf häufige Fragen.
Wichtigste Gesetzesänderungen/NewsAls Fahrzeuglenker/in sollten Sie stets über die wichtigsten Gesetzesanpassungen informiert sein. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und News, die Sie als Fahrzeuglenker/in beachten sollten.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
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