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Kitas mit Betreungsbeiträgen

In Kitas mit Betreuungsbeiträgen erhalten Eltern einen Beitrag an die Betreuungskosten. Dafür müssen die Kitas gewisse Vorgaben erfüllen. Diese werden hier erklärt.

Neuerungen ab 1. August 2024

Ab dem 1. August 2024 treten Neuerungen in der Tagesbetreuung in Kraft. In Kitas mit Betreuungsbeiträgen werden die Arbeitsbedingungen und die Betreuungsqualität verbessert. Die Betreuung wird für Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, günstiger.

Neuerungen in der Tagesbetreuung ab August 2024 (Startet einen Download)

Voraussetzungen für Kitas mit Betreuungsbeiträgen

Nur in Kitas mit Betreuungsbeiträgen erhalten Eltern einen Beitrag an die Betreuungskosten durch den Kanton oder die Gemeinde (Betreuungsbeiträge). Möchten Sie eine Kita mit Betreuungsbeiträgen betreiben, müssen Sie neben den allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen zusätzliche Vorgaben erfüllen:

  • Platzzahl: Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen muss über eine Bewilligung mit mindestens 10 Betreuungsplätzen verfügen.
  • Öffnungszeiten: Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen muss an mindestens 5 Tagen pro Woche geöffnet sein und mindestens 12 Betreuungsstunden pro Tag anbieten.
  • Betriebsferien: Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen darf bis maximal 4 Wochen pro Jahr für Betriebsferien schliessen.
  • Lohnvorgaben: Die Entlöhnung des Betreuungspersonals muss sich nach den Lohnklassen des Betreuungspersonals der Tagesstrukturen der Volkschulen richten.
  • Kita-Verzeichnis: Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen muss Öffnungszeiten, Betriebsferien und Preise im Kita-Verzeichnis veröffentlichen. Sie muss dort auch freie Plätze angeben.

Bitte melden Sie uns Anpassungen Ihrer Kita an diese Vorgaben spätestens drei Monate vor der Einführung mit folgendem Formular.

Modellkosten

Modellkosten sind die Grundlage für die Berechnung der Betreuungsbeiträge an die Eltern und für die Festlegung des Maximal- und Minimalpreises in Kitas mit Betreuungsbeiträgen.

Modellkosten sind die vom Erziehungsdepartement angenommenen durchschnittlichen Kosten für den Betrieb einer Kita mit Betreuungsbeiträgen. Die Modellkosten setzen sich aus den Personalkosten, den Sachkosten und den Mietkosten zusammen. Für einen Vollzeitplatz wurden Kosten von 2'934 Franken pro Vollzeitplatz und Monat berechnet.

Betreuungsbeiträge

Betreuungsbeiträge sind die Beiträge des Kantons oder der Gemeinden an die Betreuung eines Kindes in einer Kita oder Tagesfamilie.

Die Betreuungsbeiträge berechnen sich aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern. Sie basieren auf den durch den Kanton berechneten Kosten für den Betrieb einer Kita mit Betreuungsbeiträgen (Modellkosten).

Der Kanton oder die Gemeinde zahlt die Betreuungsbeiträge der Kita monatlich und als Vorauszahlung.

Die Kita stellt den Eltern die Differenz zwischen dem Betreuungsbeitrag und dem effektiven Preis für die Betreuung des Kindes (Elternbeitrag) in Rechnung.

Eltern können ihre Betreuungsbeiträge im Online-Rechner schätzen.

Zuschläge

Zuschläge für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten (Säuglingszuschlag)

Kitas mit Betreuungsbeiträgen erhalten für die Betreuung von Kindern unter 18 Monaten einen Zuschlag von 950 Franken pro Vollzeitplatz und Monat. Der Zuschlag wird automatisch zum Betreuungsbeitrag dazu gerechnet.

Zuschläge für die Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf

Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, auch Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf aufzunehmen. Für die Betreuung eines Kindes mit besonderem Betreuungsbedarf erhält die Kita einen Zuschlag von 950 Franken pro Vollzeitplatz und Monat. Um den Zuschlag zu erhalten, muss die Kita einen Antrag an das Zentrum für Frühförderung oder den Kinder- und Jugenddienst stellen und den Zuschlag begründen.

Zuschläge für die obligatorische Deutschförderung

Kitas dürfen zur obligatorischen Deutschförderung verpflichtete Kinder im Jahr vor dem Kindergarteneintritt aufnehmen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  • Die Kita ist deutschsprachig. Alle Kinder werden ausschliesslich in deutscher Sprache betreut.
  • Die Kita hat ein Konzept zur Umsetzung der obligatorischen Deutschförderung.
  • Mindestens eine Betreuungsperson hat eine qualifizierte und längere Weiterbildung im Bereich der frühen Deutschförderung absolviert und vermittelt ihr Wissen an weitere Betreuungspersonen.

Der zusätzliche Aufwand für die obligatorische Deutschförderung wird in deutschsprachigen Kitas mit einem monatlichen Zuschlag von 150 Franken pro Kind entschädigt.

Preisgestaltung

Die Kita muss einen einheitlichen Preis für einen Betreuungsplatz pro Monat festlegen. Dieser Preis gilt für alle Eltern gleich – unabhängig davon, ob sie Anspruch auf Betreuungsbeiträge haben.

Der Preis für einen Betreuungsplatz muss innerhalb eines Preisbandes liegen. Das Preisband basiert auf den vom Erziehungsdepartment berechneten Modellkosten für Kitas mit Betreuungsbeiträgen.

Der Monatspreis darf in einer Kita mit Betreuungsbeiträgen höchstens 300 Franken unter den Modellkosten und höchstens 100 Franken über den Modellkosten liegen:

Monatlicher Minimal- und Maximalpreis
 
Minimalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monate
Fr. 2'634.–
Modellkosten für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monate
Fr. 2'934.–
Maximalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder über 18 Monate
Fr. 3'034.–
 
Minimal- und Maximalpreis für Kinder unter 18 Monaten (Säuglingszuschlag)
 
Minimalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder unter 18 Monate
Fr. 3'584.–
Modellkosten für einen Vollzeitplatz für Kinder unter 18 Monate
Fr. 3'884.–
Maximalpreis für einen Vollzeitplatz für Kinder unter 18 Monate
Fr. 3'984.–

Weitere Vorgaben

Alle Leistungen der Kita müssen im Preis inbegriffen sein. Sie dürfen keine Gebühren für Eingewöhnung, Depotzahlungen oder Windeln verlangen.

Betreuungsumfang

Kinder mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge müssen mindestens folgenden Betreuungsumfang belegen:

  • 40% pro Woche für Vorschulkinder
  • 30% pro Woche für Kindergarten- und Schulkinder
Berechnung der Belegung
 
 
Ganzer Tag
20%
 
Halber Tag (Vormittag oder Nachmittag) mit Mittagsbetreuung bis 14 Uhr respektive ab 11 Uhr
14%
 
Halber Tag (Vormittag oder Nachmittag) ohne Mittagsbetreuung bis 12 Uhr respektive ab 14 Uhr
10%
 
Mittagsbetreuung inkl. Mahlzeit
4%
 
Betreuung am Morgen vor dem Kindergarten und der Schule
2%
 

Kitas müssen die Betreuungszeiten und bei Kindergarten- und Schulkindern die Anzahl Betreuungswochen während der Schulferien im Betreuungszeitenblatt erfassen und dieses per E-Mail an die Fachstelle Tagesbetreuung schicken.

Wir berechnen die zusätzliche Betreuung von Schulkindern während den Ferien und rechnen diese der Belegung an.

Personal

Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen neben den Personalvorgaben, die in allen Kitas einzuhalten sind, zusätzliche Vorgaben erfüllen.

Anstellungsbedingungen

Kitas mit Betreuungsbeiträgen müssen branchenübliche Anstellungsbedingungen einhalten.

Lohnvorgaben

Die Entlöhnung des Betreuungspersonals muss sich nach den Lohnklassen des Betreuungspersonals der Tagesstrukturen der Volkschulen richten:

  • Pädagogisch ausgebildete Personen sind der Lohnklasse 10 zugeordnet.
  • Personen ohne pädagogische Ausbildung sind der Lohnklasse 7 zugeordnet.

Alle Stellen beim Kanton Basel-Stadt sind einer Lohnklasse zugeordnet. Lohnklassen sind in Lohnstufen aufgeteilt. Die Lohnstufen richten sich nach der Berufserfahrung einer Person. Der tiefste Lohn darf die Vorgabe zu Lohnklasse 10/Lohnstufe A respektive Lohnklasse 7/Lohnstufe A nicht unterschreiten. Die Lohntabellen des Kantons werden jeweils Anfang des Jahres aktualisiert und veröffentlicht.

Eine Kita mit Betreuungsbeiträgen kann innerhalb der festgelegten Lohnklassen frei entscheiden, wie eine Betreuungsperson eingestuft wird. Die Berufserfahrung muss berücksichtigt werden. Somit muss eine Person mit beispielsweise fünfzehn Jahren Berufserfahrung im mittleren Bereich der Lohnstufe entlöhnt werden. Im Lauf der Anstellung muss eine Lohnentwicklung stattfinden. Die Kitas können dies innerhalb ihrer eigenen Lohnsysteme umsetzen.

Teuerungsausgleich

Alle Mitarbeitenden einer Kita mit Betreuungsbeiträgen erhalten den Teuerungsausgleich, also auch administratives Personal, Köchinnen und Köche, Hauswirtschaftspersonal (Reinigung etc.) sowie Springerinnen und Springer im Stundenlohn, wenn sie durch die Kita angestellt sind.

Die Löhne von Lernenden sowie von eventuell beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Teuerungsausgleich ausgenommen.

Der Teuerungsausgleich entspricht demjenigen für Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt. Die Löhne der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt werden jeweils auf den 1. Januar entsprechend der Teuerung nach dem Basler Index der Konsumentenpreise angepasst.

Der Teuerungsausgleich wird monatlich zusammen mit den Betreuungsbeiträgen ausbezahlt. Der Teuerungsausgleich wird auf Basis der tatsächlichen Belegung einer Kita durch alle Kinder mit Wohnsitz Basel-Stadt berechnet. Er wird in den Monatszahlungen getrennt ausgewiesen.

Ausbildungsverpflichtung

Kitas mit Betreuungsbeiträgen sind verpflichtet, eine angemessene Anzahl Ausbildungsplätze (in der Regel 1 Ausbildungsplatz pro 10 Plätze) im pädagogischen Bereich (in der Regel FaBe-Lehrstellen/Studienplätze Höhere Fachschule Kinderbetreuung) anzubieten. Kitas erhalten Beiträge zur Förderung des Berufsnachwuchses.

Ausführliche Informationen

Hier finden Sie ausführliche Informationen für Kitas mit Betreuungsbeiträgen.

Vorgaben für Kitas mit Beiträgen (Startet einen Download)

Kontakt

Fachstelle Tagesbetreuung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Leimenstrasse 1
4051 Basel

Öffnungszeiten

Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr

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