Bewilligung und Aufsicht von Kitas
Kitas brauchen eine Bewilligung und werden von der Fachstelle Tagesbetreuung beaufsichtigt. Hier sind die Informationen zu Bewilligung, Aufsicht und Sicherheit in Kitas zusammengetragen.
Bewilligung
Kitas brauchen eine Bewilligung durch den Kanton. Die Bewilligung bestimmt die maximale Anzahl Betreuungsplätze. Sie ist an jene Person gebunden, die die pädagogische Gesamtverantwortung trägt. Wechselt die Kita-Leitung, braucht es eine neue Bewilligung.
Die Fachstelle Tagesbetreuung überprüft, ob die Voraussetzungen zum Betrieb einer Kita erfüllt sind. Diese sind in den Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht definiert. Im Wesentlichen gilt es folgende Punkte sicherzustellen:
- Organisation: Die Strukturen und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die Aufgabenteilung zwischen Trägerschaft, Geschäftsleitung und Kita-Leitung muss schriftlich festgehalten sein.
- Personal: Die Leitung und das Betreuungspersonal verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. Es ist genügend ausgebildetes Personal vorhanden, um den Betreuungsschlüssel einzuhalten. Die Stellenplanung ist zu dokumentieren.
- Konzepte: Ein Betriebskonzept hält die Struktur der Kita mit Zielgruppe, Anzahl Plätzen, Öffnungszeiten etc. fest. Sicherheits- und Hygienekonzepte sind vorhanden. In einem pädagogischen Konzept sind die Grundsätze der Betreuung und die pädagogische Haltung der Kita beschrieben.
- Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten entsprechen den Vorgaben und eignen sich für die Betreuung von Kindern. Sie sind vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat für die Nutzung als Kita frei gegeben.
- Finanzen: Ein realistisches Finanzierungskonzept liegt vor.
Das Gesuch mit Beilagen ist mindestens drei Monate vor der Eröffnung einzureichen.
Die Bewilligung zum Betrieb einer Kita wird in der Regel unbefristet erteilt. Nach spätestens vier Jahren wird die Bewilligung durch die Fachstelle Tagesbetreuung überprüft.
Umbau und Umnutzung von Räumlichkeiten
Sie wollen bestehende Räumlichkeiten neu als Kita nutzen? Sie wollen eine Kita umbauen oder erweitern? Sie müssen das Baubewilligungsverfahren des Bau- und Gastgewerbeinspektorat einhalten. Zusammen mit dem Bewilligungsgesuch müssen Sie der Fachstelle Tagesbetreuung den Bauentscheid des Bau- und Gastgewerbeinspektorats einreichen. Die Fachstelle Tagesbetreuung stellt die Bewilligung nach Bestätigung der Nutzungsfreigabe durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat aus.
Kitas können bei der Fachstelle Tagesbetreuung Investitionsbeiträge für einen Umbau beantragen. Die Frist für die Einreichung von Gesuchen ist jedes Jahr am 30. April, am 31. August und am 31. Dezember.
Investitionsbeiträge im Rahmen der feuerpolizeilichen Kontrollen 2023/24
Die Feuerpolizei kontrollierte alle Kitas mit mehr als 20 Plätzen. Alle kontrollierten Kitas erhielten einen Bericht mit Massnahmen. Kitas können für behördlich angeordnete bauliche Anpassungen, vor allem zur Verbesserung der Sicherheit, Investitionsbeiträge beantragen.
Aufsicht
Die Fachstelle Tagesbetreuung beaufsichtigt alle Kitas in Basel. Sie überprüft regelmässig, ob die Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten und die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden. Dazu pflegt sie einen regelmässigen Austausch mit allen Kita-Leitungen, führt angekündigte oder unangekündigte Aufsichtsbesuche vor Ort durch und erhebt jährlich den Betreuungsschlüssel. Sollten dabei Mängeln festgestellt werden, werden angemessene Massnahmen ergriffen.
Die Fachstelle Tagesbetreuung ist Anlaufstelle bei Beschwerden, insbesondere für Eltern, aber auch für Mitarbeitende der Kitas. Können sich Eltern oder Mitarbeitende einer Kita nicht mit der Leitung oder der Trägerschaft einigen, können sie sich in einem nächsten Schritt an die Fachstelle Tagesbetreuung wenden.
Sicherheit
Jede Kita muss ein eigenes Sicherheitskonzept haben. Grundlage dazu ist der Ordner «Sicherheit in der Kita» der Fachstelle Tagesbetreuung und der Fachstelle Sicherheit des Erziehungsdepartements.
Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt in Kitas
Personen, die professionell mit Kindern arbeiten, können mit sexueller Gewalt (Verdacht oder Tatbestand) konfrontiert werden und müssen handeln. Es können unterschiedliche Konstellationen auftreten:
- Sexuelle Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Kindern
- Sexuelle Gewalt zwischen Kindern in der Institution
- Sexuelle Gewalt im privaten Umfeld eines Kindes
Die Fachstelle Tagesbetreuung hat einen Leitfaden erstellt, der Institutionen der Tagesbetreuung über Präventionsmassnahmen und über Interventionsschritte bei einem Verdacht oder Vorfall von sexueller Gewalt informiert. Präventionsmassnahmen schützen sowohl die Kinder als auch die Mitarbeitenden.
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema verweisen wir auf die Unterlagen der Fachstelle Limita und des Verbands Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.
Kontakt
Fachstelle Tagesbetreuung
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