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Informationen für leistungserbringende Institutionen

Die Abteilung Behindertenhilfe nimmt die Anerkennung sowie die Aufsicht für die Einrichtungen der Behindertenhilfe wahr und sorgt für die Sicherung von Qualitätsstandards. Sie arbeitet eng und partnerschaftlich mit den leistungserbringenden Institutionen zusammen, um für ein entsprechendes Angebot an Leistungen im Kanton zu sorgen.

Gemeinsame Bedarfsplanung BS / BL

Die Bedarfsplanung ist eines von mehreren Planungs- und Steuerungsinstrumenten der Behindertenhilfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Bedarfsplanung bietet den Trägerschaften Orientierung über die Prognosen der kurz- und mittelfristigen Bedarfe der Personen mit Behinderung in beiden Kantonen. Aufbauend auf dem bisher anerkannten Leistungsangebot wird aufgezeigt, welche Veränderungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erforderlich sind, um den Bedarfen der Personen mit Behinderungen auch in Zukunft zu entsprechen.

Die strategischen Ziele der Leistungsangebotsentwicklung der Behindertenhilfe orientieren sich inhaltlich an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie an den Grundsätzen des Behindertenhilfegesetzes (BHG). Dementsprechend setzt die Bedarfsplanung Leitplanken und Planungshilfen für die Setzung und Veränderung von strategischen Zielen der Trägerschaften und die operative Umsetzung.

Diversifizierung von Leistungsangeboten

Angestrebt wird eine weitere Diversifizierung von Leistungsangeboten in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung für verschiedene Zielgruppen und Lebenssituationen. Dafür sollen u.a. spezifische Kompetenzen und Kooperationen aufgebaut werden. Die beiden Basel wollen die Ambulantisierung der Leistungen sowohl im Wohnen als auch beim Arbeiten weiter vorantreiben. Auch die Rahmenbedingungen für den Bezug von nicht-institutionellen ambulanten Wohnleistungen sollen verbessert werden. Durch weitere Leistungen soll die Selbstbestimmung der Personen mit Behinderung in der Lebensführung und im Bedarfsermittlungsverfahren gestärkt werden.

Die Bedarfsplanung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird gemeinsam periodisch erstellt. Sie umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Jahren und wird von den Regierungsräten in beiden Kantonen genehmigt. Sie dient den Kantonen zudem als Instrument für die Finanzplanung. Sie ist nicht direkt finanzwirksam.

Formulare und Merkblätter für Leistungserbringer

Tariflisten und Datenberichte

Datenberichte Behindertenhilfe

Mit den «Datenberichten Behindertenhilfe» werden dem Regierungsrat die bikantonalen Normkostentarife für Leistungen der Behindertenhilfe sowie die Festsetzung des Teuerungsausgleichs für stationäre Leistungen beantragt. Der jährliche Datenbericht gibt zudem Auskunft über die aktuelle Leistungs- und Kostenentwicklung.

Datenbericht BS 2023 (Startet einen Download) Datenbericht BS 2022 (Startet einen Download) Datenbericht BS 2021 (Startet einen Download)

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