Fernwärme
Hier finden Sie die Förderbeiträge für den Anschluss an ein Wärmenetz.
![Illustration mit 3 Gebäuden an dem Fermwärmenetz.](https://media.bs.ch/fe_nuxt_crop/variables-w-400-h-225/e83b0e0d917dbd001a7a0227288b62249fb9a0e7/image.jpg)
Wird Wärme aus einem Fernwärmenetz bezogen, die zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen oder nicht anders nutzbarer Abwärme besteht, so ist der Anschluss an das Wärmenetz förderbeitragsberechtigt
© Guido Köhler
Beitragssätze
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Bis 500 kW | Fr. 4'000.- + Fr. 200.- / kW |
Über 500 kW | Fr. 54‘000.- + Fr. 100.- / kW |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Der Fernwärmeanschluss ersetzt eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die Anlage kann zusammen mit weiteren erneuerbar betriebenen Heizsystemen eingesetzt werden (z.B. Solaranlage).
- Mindestens 20 Prozent (ab 70 kW: mindestens 50 Prozent) der bezogenen Fernwärme muss aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
- Für kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW können individuelle Förderbeiträge festgelegt werden.
Bitte beachten Sie
- Für einen Anschluss an ein rein mit fossilen Energien betriebenes Wärmenetz erhalten Sie keine Förderbeiträge.
Mögliche zusätzliche Förderbeiträge
- Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben.
- Erstinstallation Wärmeverteilsystem: Wenn Sie gleichzeitig mit dem Ersatz Ihrer Heizung im ganzen Gebäude ein zentrales hydraulisches Wärmeverteilsystem installieren, erhalten Sie zusätzliche Förderbeiträge.
- Restwertentschädigung: Falls Sie eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen und bereits von IWB einen Stilllegungstermin erhalten haben, können Sie für Ihre Gasheizung, sofern diese jünger als 20 Jahre alt ist, eine Restwertentschädigung beantragen.
Weitere Informationen und Hilfsmittel
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Fernwärme.
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Spiegelgasse 15
4051 Basel
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr