Förderbeiträge Energie
Der Kanton Basel-Stadt richtet Förderbeiträge für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie aus. Hier finden Sie Informationen zu den Fördergegenständen, zur Höhe der Beiträge und zum Gesuchsportal.
Neue Förderbeiträge
Per 1. Januar 2025 wurde die kantonale Energieverordnung einer Teilrevision unterzogen. Einige Förderbeiträge wurden angepasst.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Förderbeiträge:
- Gesamtsanierungsbonus bereits ab GEAK C
- Erstinstallation eines zentralen hydraulischen Wärmeverteilsystems in Liegenschaften mit dezentralen Einzelöfen
- Reduktion der Beiträge für Wärmepumpen und Holzheizungen im bestehenden und zukünftigen Fernwärmegebiet (mit Übergangsfrist bis 31. Mai 2025)
Rahmenbedingungen
Die Förderbeitragsbedingungen und die Höhe der Beiträge sind in der Verordnung zum Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt geregelt.
Bitte beachten Sie: Die Vergabe von Förderbeiträgen ist an diverse Bedingungen geknüpft. Diese unterscheiden sich je nach Fördergegenstand. Die Details finden Sie in Anhang 11 der Verordnung zum Energiegesetz.
Im Folgenden sind die wichtigsten Bedingungen aufgeführt:
Vorgehen
Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Förderbeiträge das Online-Gesuchsportal des Gebäudeprogramms:
Vor Baubeginn einreichen
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch vor Baubeginn ein. Nachträglich eingereichte Förderbeitragsgesuche können nicht berücksichtigt werden.
Fördergegenstände im Überblick
Im Folgenden finden Sie alle Fördergegenstände, Angaben zur Höhe der Förderbeiträge und zu den Voraussetzungen, die bei der Eingabe von Beitragsgesuchen zu beachten sind.
Sie können das folgende PDF herunterladen oder sich auf dieser Webseite informieren. Die Inhalte sind dieselben.
Förderbeiträge für die Gebäudehülle
Förderbeiträge für erneuerbar betriebene Heizungen
Weitere Förderbeiträge
Herkunft der Fördermittel
Die Fördermittel stammen aus der Förderabgabe. Dieser Abgabe haben die Basler Stimmberechtigten im Jahr 1984 zugestimmt.
Sie beträgt 9 Prozent der Netzkosten und wird mit der Stromrechnung erhoben. Zudem erhält der Kanton über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Fördermittel vom Bund.
Kontakt
Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Energie, Förderung und Aktionen: