Neubau und Ersatzneubau Minergie-P
Hier finden Sie die Förderbeiträge für Neubauten und Ersatzneubauten, die mindestens den Minergie-P-Standard einhalten.
![Illustration von einem Neubau](https://media.bs.ch/fe_nuxt_crop/variables-w-400-h-225/28257ad49162cb9d4825d090beca64aed6e42188/image.jpg)
Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards.
© Guido Köhler
Beitragssätze pro Energiebezugsfläche EBF
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Für die ersten 1'000 m2 EBF | Fr. 100.- / m2 |
Ab 1'000 m2 EBF | Fr. 25.- / m2 |
Zusatz ECO | Fr. 5.- / m2 |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards (mit oder ohne Zertifizierung).
Bitte beachten Sie
- Für alle Massnahmen, die gemäss Energiegesetz für Neubauten vorgegeben sind, gibt es keine Förderbeiträge. Auch nicht für Heizungs- und Lüftungsanlagen.