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Neubau und Ersatzneubau Minergie-P

Hier finden Sie die Förderbeiträge für Neubauten und Ersatzneubauten, die mindestens den Minergie-P-Standard einhalten.

Illustration von einem Neubau
Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards.
© Guido Köhler

Beitragssätze pro Energiebezugsfläche EBF

Massnahmen
Beitragssatz
Für die ersten 1'000 m2 EBF
Fr. 100.- / m2
Ab 1'000 m2 EBF
Fr. 25.- / m2
Zusatz ECO
Fr. 5.- / m2

Allgemeine Förderbeitragsbedingungen

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.

Spezifische Vorgaben

  • Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards (mit oder ohne Zertifizierung).

Bitte beachten Sie

  • Für alle Massnahmen, die gemäss Energiegesetz für Neubauten vorgegeben sind, gibt es keine Förderbeiträge. Auch nicht für Heizungs- und Lüftungsanlagen.

Kontakt

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