Import & Export
Für einen Grenzkanton wie Basel-Stadt sind die Ein- und Ausreise alltäglich. Tiere und Pflanzen sowie Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs gelangen ins Land oder verlassen es. Das kann zu Handelszwecken oder aus privaten Gründen sein.
Import von lebenden Tieren und Waren
Die Schweiz hat Gesetze und Regeln, um Tierkrankheiten zu stoppen. Diese Regeln gelten für Tiere und Waren tierischen Ursprungs, die in die Schweiz importiert oder exportiert werden. Wenn Wiederkäuer in die Schweiz einreisen, müssen sie zuerst 4 Wochen in Quarantäne bleiben. Das Veterinäramt kontrolliert das Einhalten dieser Quarantäne-Regel.
Export von lebenden Tieren und Waren
Jedes Land verfügt über eigene Einfuhrbedingungen für lebende Tiere und für Waren tierischer Herkunft. Ziel jedes Landes ist, die inländische Tierpopulation bestmöglich vor Krankheiten und Seuchen zu schützen. Die Auflagen können komplex sein und sich von denjenigen der Schweiz und der EU unterscheiden. Zwischen der EU und der Schweiz besteht eine Gleichwertigkeit im Bereich Tiergesundheit.
Die Tierärztinnen und Tierärzte des Kantonalen Veterinäramtes stellen amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse aus für den Export. Hierfür kontrollieren sie vor dem Versand, ob die Tiere gesund sind. Das Prüfen der Reisetauglichkeit sowie der Transportbehältnisse und Transportmittel hinsichtlich Tierschutz und Seuchenprävention sind weitere Aufgaben des Veterinäramtes.
Risiko Tollwut
In einigen osteuropäischen und nordafrikanischen Ländern kann man sich leicht mit Tollwut anstecken. Deshalb müssen Hunde und Katzen aus diesen Ländern einen Tollwutschutz haben, wenn sie in die Schweiz gelangen. So bleiben Menschen und Tiere in der Schweiz vor dieser tödlichen Krankheit geschützt.
Es reicht nicht, die Tiere vor der Einreise gegen Tollwut zu impfen. Einen Monat nach der Impfung muss im Herkunftsland ein Bluttest gemacht werden, der zeigt, dass die Impfung erfolgreich war. Dieser Test muss in einem Labor durchgeführt werden, welches von der Schweiz anerkannt ist. Nach dem Bluttest müssen 3 Monate verstreichen, bevor der Hund oder die Katze legal in die Schweiz einreisen darf.
Wer einen Hund oder eine Katze aus betroffenen Ländern per Flugzeug in die Schweiz bringt, braucht eine Erlaubnis vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Kommen die Tiere über ein anderes EU-Land in die Schweiz, braucht man diese Erlaubnis nicht. Trotzdem müssen die Regeln eingehalten werden.
Wenn das Veterinäramt herausfindet, dass ein Tier illegal in die Schweiz gebracht oder gehalten wird, untersucht es den Fall. Wenn nötig, kann das Tier ins Herkunftsland zurückgeschickt oder eingeschläfert werden. Die Kosten dafür muss die Person bezahlen, die für das Einführen oder Halten des Tieres verantwortlich ist.
Zunehmender Trend
Im Jahr 2023 hat das Kantonale Veterinäramt 51 Importfälle untersucht. Dabei wurden die nötigen Prüfungen gemacht und wo nötig rechtliche Massnahmen ergriffen und Strafverfahren eingeleitet. Zudem erfolgten in weiteren 64 Fällen Abklärungen.
Drittlandwaren über den EuroAirport
Der Import von Produkten aus Drittländern, die grenztierärztlich kontrolliert werden müssen, darf nur über bestimmte Grenzkontrollstellen in die EU erfolgen. Das regelt die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV). Die berechtigen Grenzkontrollstellen sind im Landwirtschaftsabkommen mit der EU aufgeführt.
Der Flughafen in Basel (EuroAirport Basel, EAP) ist im Gegensatz zu den Flughäfen Zürich und Genf nicht in diesem Abkommen aufgeführt. Das bedeutet, dass der Import von kontrollpflichtigen Produkten aus Drittländern über den Flughafen EuroAirport Basel illegal ist. Die Zollbeamten melden Importversuche oder erfolgte Importe dem Kantonalen Veterinäramt. Dieses prüft den Fall und zeigt die verantwortliche Person möglicherweise bei der Staatsanwaltschaft an.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr