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Handel, Werbung und Transport

Wenn Sie Tiere verkaufen oder für Werbung nutzen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Regeln helfen, die Tiere zu schützen. Das Nutzen von Tieren für Werbung und ähnlichem ist untersagt, wenn dies Leiden verursacht oder die Würde verletzt.

Handel mit Tieren

Für den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Bewilligung. Der Handel umfasst den An- und Verkauf sowie den Tausch und das Vermitteln von lebenden Tieren, die unter das Tierschutzgesetz fallen (Wirbeltiere, Panzerkrebse, Kopffüssler). 

Zeitlich begrenzte Kleintiermärkte und Tierbörsen sowie der Handel für diese Zwecke via Internet erfordern eine Handelsbewilligung.

Das Veterinäramt Basel-Stadt prüft die Gesuche für Handel, Kleintiermärkte und Tierbörsen. Sie kontrolliert die vorgeschriebenen infrastrukturellen und personellen Kriterien und erteilt die Erlaubnis.

Wer selber gezüchtete Tieren verkauft, betreibt keinen Handel, wenn es die in der Tierschutzverordnung Art. 101 aufgeführte Anzahl Würfe oder Tiere nicht übersteigt. Diese variiert je nach Tierart.

Tierarzneimittel in Zoo- und Imkereifachgeschäften

Wer Tierarzneimittel abgeben will, benötigt eine Detailhandelsbewilligung des Kantonalen Veterinäramtes. Zoohandlungen und Fachgeschäfte für Imkernde dürfen gewisse Tierarzneimittel abgeben, wenn sie im Besitz einer Detailhandelsbewilligung sind.

Werbung mit Tieren

Werbung mit Tieren betreibt, wer lebende Tiere bei Anlässen oder als Dekoration verwendet. Film- oder Fotoaufnahmen, für die Tiere genutzt werden, gelten ebenfalls als Werbung.

Damit das kantonale Veterinäramt die Bewilligung erteilt, müssen Sie 2 Monate vor dem Anlass ein Gesuches einreichen.

Weitere Informationen zu Veranstaltungen und Werbung mit Tieren finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Tiertransporte

Der Transport von Tieren muss schonend und ohne Zeitverzug erfolgen, damit er die Vorgaben des Tierschutzes erfüllt. Das Betreuen der Tiere beim Beladen und Entladen erfordert geschultes Fachpersonal. Für den Transport benötigt es geeignete Transportbehälter und -fahrzeuge.

Kontakt

Kantonales Veterinäramt

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Schlachthofstrasse 55
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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