Tierschutz
Egal Haustier, Heimtier oder Wildtier: Die kantonale Tierschutzfachstelle setzt sich für den Schutz der Tiere im Kanton Basel-Stadt ein. Denn das Wohl der Tiere gilt es zu schützen und eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Die Tierschutzfachstelle sorgt dafür, dass die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird.
Tierschutzgesetz
Im Kanton Basel-Stadt kümmert sich die kantonale Tierschutzfachstelle um den Schutz der Tiere. Sie berät Tierhalter und Institutionen, damit das Tierwohl sichergestellt ist. Die Tierschutzfachstelle gewährleistet das Einhalten der eidgenössischen und der kantonalen Tierschutzgesetzgebungen.
Verstoss gegen den Tierschutz melden
Das Veterinäramt Basel-Stadt ist dankbar, wenn Sie Hinweise über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere melden. Es greift – wenn nötig – ein.
Haben Sie einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz bemerkt? Bitte melden Sie den Missstand. Sie können sich jederzeit an die kantonale Tierschutzfachstelle des Veterinäramtes Basel-Stadt wenden.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr