Appellationsgericht
Das Appellationsgericht ist die oberste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen. In dieser Eigenschaft urteilt es im Rechtsmittelverfahren über die Entscheide des Zivilgerichts, des Strafgerichts sowie des Jugendgerichts. In einigen gesetzlich definierten Gebieten des Zivilrechts, namentlich in immaterialgüterrechtlichen Verfahren, entscheidet es als erste und einzige kantonale Instanz. Es übt die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte aus. Als kantonales Verwaltungsgericht überprüft es die Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden sowie von gerichtlichen Instanzen wie der Steuerrekurskommission und der Baurekurskommission. Ausserdem fungiert es als Verfassungsgericht.
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Appellationsgericht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.45 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr