Appellationsgericht
Das Appellationsgericht ist die oberste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen. In dieser Eigenschaft urteilt es im Rechtsmittelverfahren über die Entscheide des Strafgerichts, des Jugendgerichts sowie des Zivilgerichts und entscheidet in einigen gesetzlich definierten Gebieten des Zivilrechts, namentlich in immaterial- güterrechtlichen Verfahren, als erste und einzige kantonale Instanz. Es übt die Aufsicht über diese erstinstanzlichen Gerichte aus und untersteht seinerseits der Oberaufsicht durch das Parlament. Als kantonales Verwaltungsgericht überprüft es die Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden sowie von gerichtlichen Instanzen wie der Steuerrekurskommission und der Baurekurskommission. Ausserdem fungiert es als Verfassungsgericht. Das Appellationsgericht wendet in seiner Rechtsprechung grundsätzlich Normen aus der gesamten Rechtsordnung, einschliesslich internationaler Übereinkommen, an.
Das Appellationsgericht bietet pro Jahr 12 Volontariate von 3 Monaten Dauer an. Zu den Aufgaben der Volontärinnen und Volontäre gehören:
- Redaktion von Urteilsentwürfen, Rechtsabklärungen etc.
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Protokollierung an Verhandlungen des Einzelgerichts für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
- Teilnahme an Vergleichsverhandlungen (Protokollierung des Resultats) sowie Augenscheinen (verantwortlich für das Aufnahmegerät)
Die Zulassung zum Volontariat setzt in fachlicher Hinsicht ein juristisches Bachelordiplom einer Schweizerischen Universität mit dem Mindestprädikat «cum laude» voraus. Zudem werden Handlungsfähigkeit und ein guter Leumund vorausgesetzt. 3 Monate vor Volontariatsantritt ist ein aktueller Strafregisterauszug einzureichen.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bachelor- und ggf. Masterdiplom, Notenblätter der juristischen Examina, allfällige Arbeitszeugnisse) zu richten an:
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen ebenfalls gerne Nadja Kull.