Medien
Hinweise für Medienschaffende
Öffentliche Verhandlungen der Gerichte können von allen Personen besucht werden, wobei eine vorgängige Anmeldung empfohlen wird. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen bestimmt sich nach der Verfassung und dem anwendbaren Verfahrensrecht. Werden zu einer geschlossenen Verhandlung die Medien zugelassen, so haben nur akkreditierte Medienschaffende Zutritt. Die Voraussetzungen für eine Akkreditierung sowie die Rechte und Pflichten der akkreditierten Medienschaffenden ergeben sich aus den Paragrafen 11 bis 14 des Medien- und Informationsreglements der Gerichte.
Für die Akkreditierung von Medienschaffenden an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt ist das Appellationsgericht zuständig. Um akkreditiert zu werden, müssen die Medienschaffenden ein schriftliches Gesuch stellen, welchem folgende Unterlagen beizulegen sind:
- ein aktueller Auszug aus dem Zentralstrafregister (entfällt beim Gesuch um eine ausnahmsweise Akkreditierung bloss für ein einzelnes Verfahren),
- eine Bestätigung des Medienunternehmens, für welches sie berichten wollen, über das Bestehen eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses,
- eine Kopie des Personal- und/oder Presseausweises.
Anfragen betreffend Akkreditierung können an folgende Personen gerichtet werden:
Für Informationen über bevorstehende Gerichtsverhandlungen wird auf die Webseiten der jeweiligen Gerichte verwiesen.
Medienbeauftragte der Gerichte
Medienbeauftragte der Gerichte im Sinne von §§ 3 und 9 des Medien- und Informationsreglements sind:
- für das Appellationsgericht: lic. iur. Barbara Noser Dussy, Erste Gerichtsschreiberin
(barbara.noser@bs.ch / Tel. +41 61 267 63 03)
- für das Strafgericht: lic. iur. Patrick Suter, Verwaltungsschef
(patrick.suter@bs.ch / Tel. +41 61 267 62 14)
- für das Zivilgericht: Lumir Kunovits, Verwaltungschef
(lumir.kunovits@bs.ch / Tel. +41 61 267 63 65)
- für das Sozialversicherungsgericht: MLaw Manuel Kreis, Verwaltungschef
(manuel.kreis@bs.ch / Tel.+41 61 267 18 11)
- für das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen: Dr. Rita Jedelhauser, Präsidentin
(rita.jedelhauser@bs.ch / Tel. +41 61 267 81 07)
- für das Jugendgericht: lic. iur. Raffaella Biaggi, Präsidentin
(raffaella.biaggi@bs.ch / Tel. +41 61 267 81 07)