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Leitung und Stab Bevölkerungsamt

Leitung und Stab des Bevölkerungsamts erfüllen übergeordnete Aufgaben, die das Einwohneramt, das Passamt und das Zivilstandsamt betreffen.

Namensänderung

Das Bevölkerungsamt ist für die Entgegennahme von Namensänderungsgesuchen zuständig. Das ausführlich begründete Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und amtliche Nachweise über Alter und Heimat beinhalten. Bitte beachten Sie: Im Unterschied zu Namensänderungen sind Namenserklärungen (nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft) beim Zivilstandsamt abzugeben.

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.


Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen

Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen beaufsichtigt und unterstützt das kantonale Zivilstandsamt im fachlichen Bereich und ist in sämtlichen Zivilstandsangelegenheiten für den zuverlässigen Vollzug verantwortlich. Sie entscheidet über die Anerkennung von im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignissen und die Anerkennung von ausländischen Entscheiden, die mit dem Schweizer Personenstandsregister in einem Zusammenhang stehen (Geburt, Todesfall, Heirat, Scheidung).


Adressselektion und Datenziehung für Institutionen

Möchten Sie als Organisation (beispielsweise Forschungsstelle / Amt / Institution) eine Adressselektion beantragen? Adressselektionen aus dem Einwohnerregister sind meistens kostenpflichtig. Der Antrag muss begründet werden. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt der angefragten Daten. Das Einwohneramt kann eine Adressselektion ablehnen.

Um eine Adressselektion zu beantragen, füllen Sie den untenstehenden Antrag für eine Datenlieferung aus.

Stabsabteilung Bevölkerungsamt

Rittergasse 11
4010 Basel

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