Zivilstandsamt
Im Zivilstandsamt an der Rittergasse 11 erhalten Sie Informationen und Dienstleistungen rund um die Themen Heirat und Geburt sowie zu vielen weiteren damit verbundenen Anliegen.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen
Die bekannteste Aufgabe eines Zivilstandsamts ist die Durchführung und Gestaltung der Ziviltrauung. Das Verfahren zur Eheschliessungsvorbereitung, das jeder Trauung vorausgeht, beansprucht viel Zeit. Es verlangt zudem ein erhebliches juristisches Fachwissen – vor allem bei internationalen Eheschliessungen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Beurkundung des Personenstands und damit die Führung des elektronischen Personenstandsregisters. Alle im Kanton erfolgten Geburten, Trauungen, Umwandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Ehe, Todesfälle und Kindesanerkennungen sowie die Gerichts- und Verwaltungsentscheide (Scheidungen, Vaterschaftsurteile, Namensänderungen, Adoptionen und so weiter) werden in dieses zentrale, eidgenössische Register eingetragen.
Das Zivilstandsamt nimmt zudem Namenserklärungen im Anschluss an eine Scheidung entgegen und beurkundet sie.
Zu unseren Dienstleistungen
Im Folgenden finden Sie direkte Links zu den Dienstleistungen des Zivilstandsamts. Viele der Dienste sind online verfügbar.
Bestellen von Geburtsurkunde oder Bestätigung einer Kindesanerkennung; Informationen rund um die administrativen Belange einer Geburt und zum Thema Kindesanerkennung
Anliegen rund ums HeiratenWas ist zu tun, wenn man heiraten will? Bestellen von Trauungsurkunde, Familienausweis, Personenstandsausweis (Zivilstand nachweisen), Familienschein (registrierter Familienstand), Partnerschaftsurkunde und Partnerschaftsausweis
Todesurkunde bestellenInformationen zum Bestellen einer Todesurkunde
Ändern des Namens nach einer ScheidungInformationen zum Vorgehen, wie Sie nach einer Scheidung wieder Ihren ledigen Namen erhalten.
Angaben zum Ändern des GeschlechtsInformationen zum Vorgehen, wie Sie Ihr eingetragenes Geschlecht und den Vornamen ändern können.
Heimatschein bestellenDer Heimatschein ist ein Dokument, das Schweizerinnen und Schweizer für die Anmeldung in einigen Schweizer Wohngemeinden benötigen.
Eintrag zur Hinterlegung eines VorsorgeauftragsTragen Sie im Zivilstandsregister ein, wo der Vorsorgeauftrag hinterlegt ist. Das ist nützlich, falls Sie den Wohnort wechseln.
Weitere Informationen
- Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW)
Informationen zu den Aufgaben und Arbeitsmitteln des Eidgenössischen Amts für das Zivilstandswesen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Bundesrecht vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. Januar 2024)
- Eidgenössische Zivilstandsverordnung (ZStV)
vom 28. April 2004 (Stand am 1. Januar 2024)
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
Bundesrecht vom 27. Oktober 1999 (Stand am 1. Juli 2022)
- Kantonale Zivilstandsverordnung
Kantonale Verordnung vom 05.12.2017, in Kraft seit: 01.01.2018
- Verordnung des EDA zur Ausweisverordnung (VVAwG)
Verordnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 13. November 2002 (Stand am 1. Mai 2022)
- Gemeinde Riehen
Webseite der Gemeinde Riehen
- Gemeinde Bettingen
Webseite der Gemeinde Bettingen
Das Schweizer Portal
Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden.
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz – eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
Le Portail SuisseDes réponses simples sur la vie en Suisse – une offre de la Confédération, des cantons et des communes
Il Portale SvizzeroRisposte semplici sulla vita in Svizzera – un servizio della Confederazione, dei Cantoni e dei comuni.
The Swiss PortalEasy answers about life in Switzerland – a service of the Confederation, cantons and communes
Kontakt und Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten Zivilstandsamt
- Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 11:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 – 11:00 Uhr / 13:30 – 17:30 Uhr
An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zur Eheschliessung:
- Montag und Dienstag: 08:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 11:00 und 13:30 – 17:30 Uhr
An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zur Kindesanerkennung:
- Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
Telefon +41 61 267 95 90
Die Innenräume sind barrierefrei zugänglich. Für den Zutritt zum Gebäude bitte beim Haupteingang klingeln.
Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten
Postadresse:
Rittergasse 11
Postfach 1416
4001 Basel
Zivilstandsamt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.