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Lageplan und Besuchsinformationen

Wann kann man jemanden im Untersuchungsgefängnis besuchen? Welche Vorschriften gelten für Besuchende? Was darf man mitbringen oder überweisen?

Leerer Besprechungsraum mit langen Tischen und Trennwänden.
Besucherraum im Untersuchungsgefängnis
© jsd-bdm

Terminvereinbarung, Lageplan und Anfahrt

Karte von Basel-Stadt
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Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt

Innere Margarethenstr. 18
4051 Basel

Terminvereinbarung:

Montag bis Freitag: 8.00 - 11.45 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr
Feiertage geschlossen
Telefon +41 61 267 52 15
E-Mail: PorteUG@jsd.bs.ch

Der Besuchsbereich im Untersuchungsgefängnis ist über eine Aussenrampe zugänglich. Personen im Rollstuhl nutzen bitte bei der Eingangstüre die Klingel und Freisprechanlage, dann kommt jemand zur Unterstützung. 


Besuchszeiten

Besuchszeiten bei Untersuchungshaft:

für Angehörige, befreundete Personen, nicht amtliche Betreuerbesuche:

  • Montag - Freitag: 13.00 - 16.00 Uhr (= Besuchsende)

Besuchszeiten bei Strafvollzugs- und Ausschaffungshaft:

  • Montag - Freitag 8.00 - 11.00 Uhr (= Besuchsende)

Besuchszeiten für Anwälte, Amts- und Betreuungspersonen:

  • Montag bis Freitag 8.00 - 11.00 Uhr (= Besuchsende), 
    sowie 13.00 - 16.00 Uhr (= Besuchsende)

Alle Besuchenden müssen sich an der Porte anmelden und einen gültigen Ausweis hinterlegen (ID-Karte, Pass, Fahrausweis). Ebenso müssen alle Besuchenden, auch Begleitpersonen, Dolmetscher, Volontäre und so weiter im Besitz einer auf ihren Namen ausgestellten Besuchsbewilligung sein. Oder sie müssen in der Besuchsbewilligung für Anwältinnen und Anwälte namentlich erwähnt sein. Personen in Ausschaffungshaft können ohne Bewilligung besucht werden.

Aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine Voranmeldung von Anwälten, Amts- und Betreuungspersonen sowie von Privatpersonen unumgänglich.

=> Bitte um frühzeitiges Erscheinen (ca. 15 Minuten vor dem Termin).


Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher

Bitte beachten und befolgen Sie die Regeln, wenn Sie eine Person im Gefängnis besuchen möchten. 

Erlaubte Waren als Mitbringsel für Insassen

Nur was auf den folgenden Merkblättern verzeichnet ist, dürfen Sie für einen Insassen an der Porte abgeben.


Geldüberweisungen an eingewiesene Personen

Postüberweisung: SWISS POST-PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
Kontoinhaber: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (5100), Bevölkerungsdienste und Migration

IBAN: CH30 0900 0000 4500 9900 6
BIC: POFICHBEXXX

Bitte Zahlungszweck angeben, z.B. Name der eingewiesenen Person (Vor- und Nachname), Geburtsdatum plus "UG"
Die Überweisung muss in Schweizer Franken erfolgen.

Allgemeine Fragen und Informationen: info.ug@jsd.bs.ch

Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt

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