Lageplan und Besuchsinformationen
Wann kann man jemanden im Untersuchungsgefängnis besuchen? Welche Vorschriften gelten für Besuchende? Was darf man mitbringen oder überweisen?
Terminvereinbarung, Lageplan und Anfahrt
Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt
Innere Margarethenstr. 184051 Basel
Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag: 8.00 - 11.45 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr
Feiertage geschlossen
Telefon +41 61 267 52 15
E-Mail: PorteUG@jsd.bs.ch
Der Besuchsbereich im Untersuchungsgefängnis ist über eine Aussenrampe zugänglich. Personen im Rollstuhl nutzen bitte bei der Eingangstüre die Klingel und Freisprechanlage, dann kommt jemand zur Unterstützung.
Besuchszeiten
Besuchszeiten bei Untersuchungshaft:
für Angehörige, befreundete Personen, nicht amtliche Betreuerbesuche:
- Montag - Freitag: 13.00 - 16.00 Uhr (= Besuchsende)
Besuchszeiten bei Strafvollzugs- und Ausschaffungshaft:
- Montag - Freitag 8.00 - 11.00 Uhr (= Besuchsende)
Besuchszeiten für Anwälte, Amts- und Betreuungspersonen:
- Montag bis Freitag 8.00 - 11.00 Uhr (= Besuchsende),
sowie 13.00 - 16.00 Uhr (= Besuchsende)
Alle Besuchenden müssen sich an der Porte anmelden und einen gültigen Ausweis hinterlegen (ID-Karte, Pass, Fahrausweis). Ebenso müssen alle Besuchenden, auch Begleitpersonen, Dolmetscher, Volontäre und so weiter im Besitz einer auf ihren Namen ausgestellten Besuchsbewilligung sein. Oder sie müssen in der Besuchsbewilligung für Anwältinnen und Anwälte namentlich erwähnt sein. Personen in Ausschaffungshaft können ohne Bewilligung besucht werden.
Aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine Voranmeldung von Anwälten, Amts- und Betreuungspersonen sowie von Privatpersonen unumgänglich.
Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher
Bitte beachten und befolgen Sie die Regeln, wenn Sie eine Person im Gefängnis besuchen möchten.
Verhaltensregeln
Besuchswesen für Privatpersonen (Startet einen Download)(deutsch)
Diritto di visita per privati (Startet einen Download)(italiano)
Droits de visite pour particuliers (Startet einen Download)(français)
Rules and visiting hours for private visitors (Startet einen Download)(english)
Besuchswesen für Privatpersonen (Startet einen Download)(arab)
Beratung für Angehörige (Startet einen Download)Informationsblatt des Vereins Neustart für Angehörige und nahestehende Personen von straffällig gewordenen Menschen
Erlaubte Waren als Mitbringsel für Insassen
Nur was auf den folgenden Merkblättern verzeichnet ist, dürfen Sie für einen Insassen an der Porte abgeben.
Warenannahme:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 18.00 Uhr
Feiertage geschlossen
(deutsch)
Accettazione di merce (Startet einen Download)(italiano)
Réception des marchandises (Startet einen Download)(français)
Acceptance of Goods (Startet einen Download)(english)
Warennannhme (Startet einen Download)(arab)
Geldüberweisungen an eingewiesene Personen
Postüberweisung: SWISS POST-PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
Kontoinhaber: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (5100), Bevölkerungsdienste und Migration
IBAN: CH30 0900 0000 4500 9900 6
BIC: POFICHBEXXX
Bitte Zahlungszweck angeben, z.B. Name der eingewiesenen Person (Vor- und Nachname), Geburtsdatum plus "UG"
Die Überweisung muss in Schweizer Franken erfolgen.
Allgemeine Fragen und Informationen: info.ug@jsd.bs.ch