Untersuchungsgefängnis
Untersuchungshaft ist die Inhaftierung einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird, während der Ermittlungen und bis zum Prozessbeginn. Sie dient dazu, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr (Beeinflussung von Beweismitteln oder Zeugen) oder Wiederholungsgefahr (weitere Straftaten) zu verhindern.
Über uns
Das Untersuchungsgefängnis liegt mitten in der Stadt - im Gebäudekomplex des Waaghofs - umgeben von Strassen und Wohnhäusern. Im gleichen Komplex sind die Staatsanwaltschaft, die Jugendstaatsanwaltschaft, die Spezialformationen und die Fahndung der Kantonspolizei Basel-Stadt untergebracht.
Das Untersuchungsgefängnis verfügt über 142 Zellenplätze und folgende Haftkategorien:
- Polizei- und Untersuchungshaft: Männer und Frauen
- Strafvollzug: Männer und Frauen
- Untersuchungshaft und Massnahmen: Jugendliche (männlich und weiblich)
- Kurzfristige ausländerrechtliche Festhaltungen: Frauen
Insgesamt arbeiten über 70 Mitarbeitende innerhalb des Gefängnisses, sei es in der Aufsicht/Betreuung von eingewiesenen Personen, in der Überwachung des gesamten Waaghofs, im medizinischen Dienst, in den Produktions- und Küchenbetrieben, im Hausdienst, im technischen Dienst oder in der Verwaltung.
Wichtige Dokumente
Zahlenspiegel (Startet einen Download)Zahlen und Fakten aus dem Amt für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt
Organigramm des Untersuchungsgefängnisses (Startet einen Download) Ausbildungskonzept der Gefängnisse Basel-Stadt (Startet einen Download)Rechte und Pflichten von Personen, die im Basler Untersuchungsgefängnis einsitzen.
Videoreglement Untersuchungsgefängnis (Startet einen Download)Reglement für das Videoüberwachungssystem «Gefängnis Waaghof»
- Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug SKJV
Unter anderem unterstützt das SKJV die Kantone bei der Aus- und Weiterbildung des Personals und der Weiterentwicklung des Justizvollzugs auf nationaler Ebene.
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
Konkordat für eine einheitliche Auffassung und Handhabung wichtiger Themen des Vollzugsalltags.
Leitbild des Untersuchungsgefängnisses
Wir als Institution
Wir sind das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt, integriert in den Bereich Bevölkerungsdienste und Migration, Amt für Justizvollzug, des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt. Wir verfügen über 142 Plätze, verteilt auf 14 Stationen. Wir nehmen weibliche und männliche eingewiesene Personen auf. Wir decken die Bereiche Polizei- und Untersuchungshaft, Ausschaffungshaft (Frauen) und Strafvollzug (Bussen-Umwandlungen und Kurzhaftstrafen) ab.
Die Gruppenhaft während der Untersuchungshaft und die Jugendabteilung sind ein wichtiger Bestandteil unseres Grundauftrages und wir setzen uns für die Verwirklichung und Aufrechterhaltung dieser Aufträge aktiv ein.
Veränderungen betrachten wir als neue Chance bei der Verwirklichung unserer Grundideen.
Wir und die eingewiesenen Personen
Unsere Haltung den eingewiesenen Personen gegenüber ist wohlwollend, unser Verhalten situationsgerecht. Wir versuchen mit unserem Engagement, im vorgegebenen Rahmen und der speziellen Situation angepasst, die eingewiesenen Personen positiv zu beeinflussen und ihre soziale Kompetenz zu fördern. Die Rechte der eingewiesenen Personen schränken wir nur so weit ein, als es die Haftursache (Untersuchungshaft, Strafvollzug oder Ausschaffung) und das Zusammenleben auf engem Raum erfordert.
Wir als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Wir sind engagierte, menschlich und fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere tägliche Arbeit basiert auf professionellem Denken und Handeln. Unser Umgang miteinander ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen, Fairness und Respekt. Im beruflichen Alltag erarbeiten wir gemeinsam die grösstmögliche Sicherheit und Gestaltung der Betreuungsaufgaben. Wir sind jederzeit bereit, auf heikle Situationen überlegt und angepasst zu reagieren.
Unsere Führungsmitarbeiter sind Vorbilder. Sie pflegen einen motivierenden, kommunikativen und situationsgerechten Führungsstil. Sie beziehen, soweit wie möglich, die Mitarbeitenden in ihre Entscheidungen ein.
Wir und die Öffentlichkeit
Wir schaffen Sicherheit nach innen und nach aussen durch Menschen, Bauten und Technik. Ebenfalls fördern wir die Akzeptanz unserer Aufgabe und unseres Berufsbildes durch gute Leistung und sachliche Information.
Wir und die Finanzen
Wir arbeiten kostenbewusst, denken und handeln nach ökologischen Grundsätzen und erarbeiten mit den uns zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln ein Optimum.
Wir und die Information
Wir pflegen nach innen und aussen, der Situation angepasst, eine offene Informationspolitik.
Kapazitäten
Erste Haftzeit (nur Untersuchungshaft Männer)
Die ursprüngliche Haftunterbringung während der Untersuchungshaft stellt die erste Haftzeit dar, die in drei Stationen vollzogen wird. Dies bedeutet, dass die eingewiesene Person 23 Stunden am Tag in der Zelle verbringt. Sie erlebt nur eine Stunde Unterbruch durch einen Spaziergang. Ebenfalls verlässt die Person die Zelle zu Vorführungen, bei Anwaltsbesuchen, Besuchen, zur Körperpflege oder Reinigung der Zelle. Die Mahlzeiten werden durch die geöffneten Zellentüren an die eingewiesenen Personen abgeben. In jeder Zelle steht ein Fernsehapparat mit einigen fremdsprachigen Sendern. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzellen (mit jeweils einem Notbett) oder Einerzellen. Die wenigen Einzelzellen sind sehr begehrt.
Anzahl Zellenplätze: Männer 35
Gruppenhaft (Untersuchungshaft Männer und Frauen)
Die Gruppenhaft wurde bereits bei der Projektierung des neuen Gefängnisses geplant. In der Station ist jeweils ein Gruppenraum integriert, in dem sich die eingewiesenen Personen vormittags und nachmittags aufhalten können. Im Unterschied zur ersten Haftzeit werden die Mahlzeiten im Aufenthaltsraum gemeinsam eingenommen.
In dieser Situation muss sich die eingewiesene Person mit ihrem Umfeld auseinandersetzen und kann sich trotzdem in ihre Zelle zurückziehen. So wohnen auf engstem Raum Menschen mit den verschiedensten Persönlichkeiten, Kulturen, Religionen und Ansichten zusammen.
Anzahl Zellenplätze: Männer 44, Frauen 14
Vollzug/Kurzstrafen (Männer und Frauen)
Im Aufbau zeigen diese beiden Stationen keinen Unterschied zu einer Gruppenhaftstation der Untersuchungshaft. Hier wird hingegen versucht, eine Tagesstruktur anzubieten und umzusetzen. Gemäss dem Gesetz müssen eingewiesene Personen im Strafvollzug einer Tätigkeit innerhalb des Gefängnisses nachgehen.
Anzahl Zellenplätze: Männer 9, Frauen 15
AIG-Bereich (nur Frauen)
Eine Haftstation des Untersuchungsgefängnisses steht für kurzfristige Festhaltungen von weiblichen Personen gemäss dem eidgenössischen Ausländer- und Integrationsgesetz bereit. (Die ausländerrechtliche Inhaftierung von Männern erfolgt im Gefängnis Bässlergut.)
Anzahl Zellenplätze: 3
Station zur Betreuung psychisch auffälliger eingewiesener Personen (nur Männer)
Die Gefangenenstation (seit Oktober 2019) im Untersuchungsgefängnis umfasst 7 Zellen mit insgesamt 9 Plätzen (dazu gibt es noch eine sogenannte Eintrittszelle mit einem Platz). Die Station ist für psychisch auffällige eingewiesene Personen und für Personen mit akuten psychischen Krisen vorgesehen. Diese Abteilung gewährt den Zugang zu einer intensiven und angepassten Betreuung. Ziel ist zum einen, den Leidensdruck der betroffenen eingewiesenen Personen zu mindern. Zum anderen werden negative und belastende Auswirkungen einer psychischen Krise aufs Personal und auf die Mitinhaftierten reduziert. Zudem werden rückfallfördernde Prisonierungseffekte vermindert. Die Situation von psychisch auffälligen und erkrankten eingewiesenen Personen im Untersuchungsgefängnis und im Gefängnis Bässlergut wird insgesamt verbessert.
Anzahl Zellenplätze: 9
Jugendabteilung (Jungen und Mädchen)
Ziel der Jugendabteilung ist es, eine sozialpädagogisch betreute Abteilung für Jugendliche bis 18 Jahren zu führen und die Kontakte zu erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu vermeiden.
Vollzogen werden Untersuchungshaft und Massnahmen verschiedener Art für Mädchen und Jungen. Zusätzlich wird der Arrest für Bewohner vom Arxhof in der Jugendabteilung vollzogen. Diese sind mehrheitlich von den anderen Jugendlichen getrennt.
Anzahl Zellenplätze: 13
Wichtige Links
- Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG
142.20 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Juni 2024)
- (Strafprozessordnung (StPO)
312.0 Schweizerische Strafprozessordnung
- Justizvollzugsverordnung (JVV)
258.210 Verordnung über den Justizvollzug, vom 23. Juni 2020 (Stand 1. Juli 2020)
Kontakt
Besuchs- und Terminvereinbarung
Tel. +41 61 267 52 15
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