Leben im Untersuchungsgefängnis
Das Leben in einem Gefängnis bedeutet für die eingewiesenen Personen und für das Gefängnispersonal eine permanente Herausforderung. Die Untersuchungshaft bewirkt die einschneidendsten Einschränkungen der persönlichen Freiheit einer eingewiesenen Person. Sie bedeutet meistens einen plötzlichen Freiheitsentzug von mehreren Tagen, Wochen oder gar Monaten.
Schwierige Lebensumstände
Die eingewiesene Person verliert das gesamte soziale Umfeld, was zu einer grossen seelischen Belastung führen kann. Verstärkt wird dieses Gefühl durch:
- die Ungewissheit über die Zukunft
- die Entsozialisierung
- die plötzliche Isolation
- die Trennung von Angehörigen, Freunden und der Gesellschaft als solcher
- das Herausgerissenwerden aus dem täglichen Umfeld
- und die Unmöglichkeit, sich aussprechen zu können
Hinzu kommen die ungewohnten Lebensbedingungen, das Beschäftigungsproblem (Verlust des Arbeitsplatzes), die Entbehrung gewohnter Genussmittel und die eingeschränkte Bewegungsfreiheit.
Sorgfaltspflicht des Personals
All diese Umstände muss das Gefängnispersonal im Umgang mit den eingewiesenen Personen fortlaufend vergegenwärtigen. Die Untersuchungshaft wird meistens psychisch wie auch physisch schlecht verkraftet. Gegenüber dem Strafvollzug ereilt sie die eingewiesenen Personen meist unvorbereitet. Von einer Stunde auf die andere wird die eingewiesene Person mitten aus ihren Lebensbeziehungen herausgerissen. Oft hat sie nicht mehr die Möglichkeit, ihre wichtigsten und dringendsten persönlichen und familiären Angelegenheiten zu ordnen, zu klären und zu organisieren.
Die Dauer und der Ausgang des Verfahrens sowie die Tage der Untersuchungshaft sind meistens ungewiss. In der Regel wird die körperliche Anpassung einigermassen ertragen. Hingegen bereiten die psychischen Belastungen oft die grösseren Schwierigkeiten. Besonders eingewiesene Personen mit wenig gefestigtem Charakter haben Mühe mit der Bewältigung dieser Probleme und Ereignisse.
Das Gefängnispersonal ist täglich in ihrer anspruchsvollen Tätigkeit gefordert. Einerseits unterstützt es die eingewiesenen Personen bei der Bewältigung ihrer Anliegen, andererseits muss es die Richtlinien und Vorschriften einhalten. Der Umgang mit Nähe und Distanz erfordert vom Gefängnispersonal Erfahrung und auch die nötige soziale Kompetenz. Die zahlreichen Ausländer - oft aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen - erschweren die Betreuung und Aufsicht, denn Sprachbarrieren müssen überwunden werden. Jede eingewiesene Person besitzt die gleichen Rechte und Pflichten, wenn auch in einem sehr eingeschränkten Masse.
Bauliche Voraussetzungen
Das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt ist zwar keine Hochsicherheitsanstalt, muss aber mit dem baulichen Konzept den Sicherheitsaspekten und der Kollusionsgefahr (Absprache zwischen eingewiesenen Personen) hohe Rechnung tragen. Bei den eingewiesenen Personen kann daher das Gefühl von Isolation, Monotonie und der Langeweile entstehen. Daher können von den eingewiesenen Personen unerwartet Reaktionen auftreten, seien dies verbale oder nonverbale Aggressionen gegenüber Mitinhaftierten oder sogar gegenüber dem Gefängnispersonal.
Manchmal verletzen sich die eingewiesenen Personen selbst, um dem grauen Alltag eines Gefängnisses zu entkommen. Zum Beispiel können Sie sich dann einige Zeit in einem Spital aufhalten. Besuche, Vorführungen, Anwaltsbesuche, Spazieren und Sport durchbrechen die tägliche Monotonie der eingewiesenen Personen.
Beschäftigung und Arbeit können zu einer weiteren Lösung von Spannungen beitragen und werden als Abwechslung angesehen. Zusätzlich können die Eingewiesenen angeleitete Sportkurse besuchen. Auf verschiedenen Spazierhöfen stehen ihnen für die körperliche Betätigung Fitnessgeräte zur Verfügung.
Sport im Justizvollzug
Sport im Gefängnis trägt erheblich zur physischen, psychischen und sozialen Gesundheit der Insassen bei und unterstützt ihre Resozialisierung.
Ein Konzept des Bereichs Bevölkerungsdienste und Migration und des Sportamt Basel für die Insassen im offenen und im geschlossenen Vollzug.