Schiffe
Einlösen eines Schiffes/Halterwechsel
Für die Anmeldung Ihres Schiffes füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und retournieren es unterschrieben mit allen nötigen Unterlagen an die Rheinpolizei.
Vorgeschriebene Abgaswartung für Schiffsmotoren
- 3 Jahre bei Schiffen für den privaten Gebrauch
- 1 Jahr bei Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Personen
- 1 Jahr bei Fahrgast- sowie bei Miet- und Güterschiffen
Für Motoren, welche bereits der Abgaswartungspflicht unterstanden, ändert sich nichts.
Abgaswartungsdokumente erhalten Sie bei Motorenvertretungen und bei Fachbetrieben. Abgasuntersuchungen dürfen nur von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden.
Kontakt
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4058 Basel
Rheinpolizei
Unterer Rheinweg 244058 Basel