Rheinpolizei
Die Rheinpolizei ist zuständig für die Kleinschifffahrt auf dem Rhein. Hier finden Sie alle Informationen zur Zulassung von Kleinschiffen und dem Schiffsführerausweis.
Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe - auch Vergnügungsschiffe genannt - gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht< 100t) haben.
Für die Grossschifffahrt sind die Schweizerischen Rheinhäfen SRH zuständig.
Zu Gast in Basel
Ausländische Schiffe und Schiffsführer
Gemäss geltendem Binnenschifffahrtsgesetz und der dazugehörenden Verordnung benötigen Schiffe, welche in der Schweiz fahren, eine Haftpflichtversicherung. Des Weiteren muss die Mindestausrüstung mitgeführt werden.
Bei ausländischen Schiffen, welche als Gast in der Schweiz einen vorübergehenden Liegeplatz haben, müssen der Zoll (zollrechtliche Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz) und die zuständige Schifffahrtskontrolle verständigt werden.
Schifffahrt in Frankreich
Für das Befahren der Kanäle in Frankreich ist von den französischen Behörden eine Vignette vorgeschrieben.
Unter dem Link auf den Webauftritt des Rhein-Boot Netz e.V. finden Sie sämtliche Informationen für das Fahren in Frankreich sowie Infos für die vorgeschriebene Vignette.
Bootsplätze in Basel
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Bojenplätze:
Allmendverwaltung, Tel. +41 61 267 93 52
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Hafenplätze:
Regioport, www.regioport-basel.com
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Dreirosensteiger:
Pegelstand Rhein
Hochwasser
Der Pegel Basel Rheinhalle ist für die Kleinschifffahrt bis Rheinfelden massgebend. Die Kleinschifffahrt in Basel wird ab folgenden Pegelständen eingestellt:
Oberhalb der Mittleren Brücke: Ab Pegel 7.90m
Unterhalb der Mittleren Brücke: Ab Pegel 8.20m
Reisen auf dem Rhein
Rheinabwärts unterhalb Basel
Informationen für die Planung von Reisen auf dem Rhein können den rechtlichen Grundlagen der Wasserstrassen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entnommen werden.
Rheinaufwärts oberhalb Rheinfelden
Im Merkblatt für den Hochrhein sind die wichtigsten Fakten für Kleinboote aufgelistet. Gesetzliche Vorschriften entnehmen Sie bitte der Verordnung Hochrhein zwischen Rheinfelden und Neuhausen.
Kontakt
Kantonspolizei Basel-Stadt
Kantonspolizei Basel-Stadt
RheinpolizeiUnterer Rheinweg 24
4058 Basel