Anlaufstelle Radikalisierung
Die Anlaufstelle Radikalisierung bietet niederschwellig Unterstützung und Beratung in Fragen zu Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus und Gewaltprävention.
Radikalisierung/Extremismus einfach erklärt für Jugendliche
Informationen
Wer kann sich an die Anlaufstelle wenden?
Die Anlaufstelle Radikalisierung kann von der gesamten Bevölkerung aus Basel-Stadt genutzt werden, welche sich Sorgen um eine Person in ihrem Umfeld machen, sei dies privat oder beruflich. Diese Sorgen können aufkommen, wenn das Gefühl besteht, dass sich diese Person in einem Radikalisierungsprozess befindet könnte.
Ablauf bei einer Kontaktaufnahme
Besorgte Bewohner und Bewohnerinnen von Basel-Stadt können die Anlaufstelle Radikalisierung kontaktieren (Telefon oder Mail) und können die Situation schildern. Diese Kontaktaufnahme ist kostenlos und soweit anonym, dass nur die Kontaktdaten der anrufenden Person aufgenommen wird, jedoch keine Angaben zur betroffenen Person. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Einschätzung, ob eine Radikalisierungstendenz besteht oder ob eine andere Thematik der Situation zugrunde liegt. Je nach Situation und Bedarf beraten wir danach die meldende Person, unterstützen sie bei der Lösungsfindung und triagieren, wenn angezeigt, an weitere Institutionen. Dies jedoch nur nach Rücksprache und mit dem Einverständnis der meldenden Person.
Entstehung der Anlaufstelle Radikalisierung
Die Anlaufstelle wird seit Oktober 2016 vom Ressort Prävention gegen Gewalt der Kantonspolizei Basel-Stadt betrieben und wurde aufgrund eines Regierungsratsbeschlusses implementiert.
Radikalisierung und Extremismus
Allgemeine Informationen und Definition
Bei einer Radikalisierung handelt es sich um einen Prozess. Bei diesem Hinwendungsprozess kann eine Person immer extremere politische, soziale oder religiöse Bestrebungen/Ansichten annehmen, allenfalls bis hin zum Einsatz von extremer Gewalt, um ihre Ziele zu erreichen. Radikalisierung ist dabei ein höchst individueller Prozess, verläuft nicht nach einem einheitlichen Muster und ist immer ein Zusammenwirken von verschiedenen Merkmalen.
Das heisst, je mehr Merkmale zusammen auftreten, je deutlicher sie erkennbar sind und je stärker sich aktuelle Verhaltensweisen einer Person vom früheren Verhalten unterscheiden, umso mehr sollten sie Anlass zu Aufmerksamkeit und Beobachtung sein.
Anzeichen
Anzeichen für einen Radikalisierungsprozess können u.a. sein:
- Plötzlicher und umfassender Wandel in Einstellungen, Aussehen, Gewohnheiten, Handlungen, etc.
- Entfremdung von Familie und sozialem Umfeld
- Legitimation von Gewalt
- Tunnelblick
- Feindbildpflege
- «Aufgesetztes» Selbstbewusstsein
Wichtig: Diese Auflistung ist nicht abschliessend und die erwähnten Anzeichen können, müssen aber nicht auf einen Radikalisierungsprozess hinweisen. Wichtig ist in jedem Fall, auf sein Bauchgefühl zu hören und eigene Sorgen und Bedenken ernst zu nehmen.
Formen der Radikalisierung
Religiöse Radikalisierung
Von religiös begründetem Extremismus spricht man, wenn eine religiös gespeiste Ideologie als vermeintliches Legitimationsmuster für extremistische Handlungen genutzt wird.
Aus welcher Religion sich die Bewegung oder Ideologie speist ist hierbei nebensächlich.
Ideologien dienen zur Begründung und Rechtfertigung des Handelns und sind wesentlicher Bestandteil politischer Orientierung. Sie sind daher von der Religion klar zu trennen.
Der Islamismus stellt die in Europa in den letzten Jahren dominierende Form des religiös begründeten Extremismus dar. Aufgrund des Anschlags am 11. September 2001, den Anschlägen von Madrid 2004, London 2005, Paris 2015 und Nizza 2016 dominiert der Islamismus sowohl in seiner Erscheinungsform als auch in der öffentlichen, politischen und medialen Wahrnehmung gegenüber Formen anderer religiös begründeter Extremismen wie z.B. dem Ku-Klux-Klan speisend aus dem christlichen Extremismus, der Siedlerbewegung aus dem jüdischen Extremismus oder apokalyptische Sekten.
Politische Radikalisierung
Politischer Extremismus bezeichnet politische Haltungen, die sich ausserhalb des demokratischen und rechtsstaatlichen Rahmens bewegen und dabei die Grundwerte des Staates wie Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit ablehnen oder bedrohen.
Generell wird zwischen Rechts- und Linksextremismus unterschieden. Rechtsextremismus beschreibt hauptsächlich nationalistische, fremdenfeindliche und rassistische Ideologien, während Linksextremismus kapitalismusfeindliche, antiimperialistische und teilweise anarchistische Ideologien vertritt. Beide Seiten können in ihren radikaleren Formen antidemokratisch und gewaltbereit sein.
Monothematische Radikalisierung
Der monothematische Extremismus umfasst diverse politische Einstellungen, die gewisse Aspekte der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen in Zusammenhang mit einem oder mehreren spezifischen Themen (z.B. Tierschutz, Klimaschutz, Incel, Coronamassnahmen) ablehnen. Darunter können Gruppierungen fallen, welche die Gesellschaft verändern möchten oder staatliche Massnahmen ablehnen und dafür nicht die bestehenden demokratischen Instrumente nutzen.
Zum monothematische Extremismus gehören dadurch auch Personen, welche die Werte der freiheitlichen Demokratie und des Rechtsstaats ablehnen. Beispielsweise erstellen sich Personen aus diesem Bereich eigene gesetzliche Grundlagen, schreiben sich eigene Gerichtsbarkeit zu, fällen Gerichtsurteile über Behörden und Beamte und versuchen, diese zu vollstrecken.
Innerhalb der Szene kursiert zudem eine Vielzahl unterschiedlicher Verschwörungstheorien, die ins jeweilige Narrativ eingebunden werden.
Weitere Informationen
- Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus weiterführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 über die neuen Massnahmen des NAP für die Jahre 2023-2027 informiert.
- Anlaufstellen anderer Kantone
Die Anlaufstellen in den Kantonen nehmen Gefährdungsmeldungen entgegen und beraten. Bei jeder Anlaufstelle ist erläutert, wie vorzugehen ist.
Kontakt
Anlaufstelle Radikalisierung
Flyer Anlaufstelle Radikalisierung
Hier finden Sie den Flyer der Anlaufstelle Radikalisierung in diversen Sprachen zum Download.
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