Ordnungsbussen
Eine Ordnungsbusse ist eine Geldstrafe, die in einem vereinfachten Verfahren, dem sogenannten Ordnungsbussenverfahren, erhoben wird. Scannen Sie den QR Code auf Ihrem Bussenzettel mit dem Smartphone oder Tablet ein, um mehr über ihre Busse zu erfahren, diese zu bezahlen, Lenkerangaben einzureichen oder die Radarbilder einzusehen. Alternativ oder wenn Sie bereits eine Übetretungsanzeige per Post erhalten haben, können Sie auch diesen Link nutzen.
Halterhaftung
Die Ordnungsbusse ist von der im Fahrzeugausweis als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eingetragenen natürlichen oder juristischen Person zu bezahlen, wenn die tatsächliche Täterschaft nicht bekannt ist oder nicht bekannt gegeben wird (Halterhaftung, Art. 7 OBG).
Sollten Sie die Übertretung nicht selbst begangen haben oder wird der Sachverhalt bestritten, ersuchen wir um eine kurze Begründung bzw. um Angabe der Personalien des Lenkers bzw. der Lenkerin innert 10 Tagen.
Bei nicht fristgemässer Bezahlung wird das Verfahren zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt überwiesen (Art. 6 OBG).