Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft
Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft aus. Zur Wahrung der Aufsicht wählt er die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft.
Aufgaben der Aufsichtskommission
Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft stehen unter der Aufsicht des Regierungsrats. Die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft unterstützt den Regierungsrat bei der Wahrnehmung der Aufsicht. Sie überwacht die Einhaltung des Beschleunigungsgebots und der Zeiträume, innerhalb deren Vorverfahren gegen bekannte Täterschaft zum Abschluss gebracht werden. Sie prüft den einmal jährlich erstatteten Rückständebericht von Staats- und Jugendanwaltschaft sowie Geschäftsprozesse und Organisationsfragen. Die Aufsichtskommission kann zudem Prüfungen im Auftrag des Regierungsrats vornehmen. Über ihre Tätigkeiten und Feststellungen berichtet sie jährlich dem Regierungsrat. Für aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen die Staatsanwaltschaft ist sie nicht zuständig.
Jahresberichte der Aufsichtskommission
Die seit 2016 publizierten Jahresberichte können hier abgerufen werden.
Jahresberichte
Jahresbericht 2016_2017 (Startet einen Download) Jahresbericht 2017_2018 (Startet einen Download) Jahresbericht 2018_2019 (Startet einen Download) Jahresbericht 2019_2020 (Startet einen Download) Jahresbericht 2020_2021 (Startet einen Download) Jahresbericht 2021_2022 (Startet einen Download) Jahresbericht 2022_2023 (Startet einen Download) Jahresbericht 2023_2024 (Startet einen Download)Zusammensetzung und Kontakt
Die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von vier Jahren vom Regierungsrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.
Eine Liste der aktuellen Mitglieder bietet der Staatskalender.