Gesetzessammlung
Die Gesetzessammlung umfasst die Chronologische und die Systematische Erlasssammlung (Gesetze, Verordnungen, Ordnungen, Reglemente) sowohl des Kantons Basel-Stadt als auch der Gemeinden Basel, Bettingen und Riehen.
Chronologische Gesetzessammlung
Die Chronologische Gesetzessammlung ist eine in der zeitlichen Abfolge der Publikation oder des Inkrafttretens nachgeführte Sammlung des kantonalen und kommunalen Rechts.
Die Aufnahme in die Chronologische Sammlung erfolgt nach der Publikation im Kantonsblatt und nach Eintritt der Rechtskraft.
Systematische Gesetzessammlung
Die Systematische Gesetzessammlung ist die bereinigte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung des in der Chronologischen Gesetzessammlung veröffentlichten kantonalen und kommunalen Rechts.
Sie gibt das geltende Recht wieder. Für die Aufnahme eines neuen Erlasses, die Einarbeitung eines Änderungserlasses in einen bestehenden Erlass oder die Ausscheidung eines aufgehobenen Erlasses ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens massgebend.
Massgebliche Fassung
Die im elektronischen Kantonsblatt publizierte Fassung des Erlasstextes ist massgeblich für die beiden Gesetzessammlungen.
Kontakt
Alle Kontaktangaben befinden sich im Staatskalender.