Kontrollorgan über den Staatsschutz
Das Kontrollorgan über den Staatsschutz des Kantons Basel-Stadt unterstützt die Vorsteherin oder den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) bei der Dienstaufsicht über den Kantonalen Nachrichtendienst (KND). Es berichtet jedes Jahr über seine Tätigkeiten und Feststellungen.
Aufgabe des Kontrollorgans über den Staatsschutz
Zur Unterstützung der Dienstaufsicht über den Kantonalen Nachrichtendienst (KND) können die Kantone ein vom kantonalen Vollzugsorgan getrenntes Kontrollorgan einsetzen, das den vorgesetzten Stellen verantwortlich ist. Im Kanton Basel-Stadt wählt der Regierungsrat zur Wahrnehmung der Dienstaufsicht durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements auf deren oder dessen Antrag hin ein Kontrollorgan über den Staatsschutz. Es unterstützt die Dienstaufsicht in allen Bereichen, die in der Kompetenz des Kantons liegen und berichtet jedes Jahr an die Vorsteherin oder den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, an den Regierungsrat und an den Grossen Rat über seine Tätigkeiten und Feststellungen, soweit es seine Geheimhaltung zulässt.
Tätigkeitsberichte des Kontrollorgans über den Staatsschutz
Die seit 2011 publizierten Tätigkeitsberichte können hier abgerufen werden.
Tätigkeitsberichte
Tätigkeitsbericht 2011 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2012 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2013 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2014 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2015 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2016 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2017 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2018 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2019 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2020 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2021 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2022 (Startet einen Download) Tätigkeitsbericht 2023 (Startet einen Download)Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) vom 25. September 2015 (SR 121) Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) vom 16. August 2017 (SR 121.3) Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. September 2010 (SG 123.200)Zusammensetzung und Kontakt
Das Kontrollorgan über den Staatsschutz setzt sich aus drei Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von vier Jahren vom Regierungsrat gewählt sind, zusammen.
Eine Liste der aktuellen Mitglieder bietet der Staatskalender.