Entsendung in die Schweiz
Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und wollen Angestellte für einen bestimmten Zeitraum in die Schweiz entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen? Folgendes gilt es zu berücksichtigen.
Was ist eine Entsendung?
Eine Entsendung ist, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag eines Unternehmens im Ausland in der Schweiz arbeitet. Der Wohnsitz der entsendeten Person bleibt dabei im Ausland. Bei der Entsendung müssen unterschiedliche Vorgaben berücksichtigt werden – diese hängen ab vom Standort des Unternehmens im Ausland und von der Dauer des Arbeitseinsatzes in der Schweiz.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Entsendegesetz (EntsG)
vom 8. Oktober 1999
- Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
vom 21. Mai 2003
- Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)
vom 22. Mai 2002
- Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vom 2. Dezember 2003
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
vom 1. Juni 2002