Behindertenhilfe
Sie sollen Ihr Leben möglichst selbst bestimmen und verantworten können. Als erwachsene Person mit Behinderung haben Sie dafür Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe.
Unterstützung durch die Behindertenhilfe
Welche Unterstützung Sie benötigen, wird zusammen mit Ihnen ermittelt. Dafür melden Sie sich bei der Abteilung Behindertenhilfe für die sogenannte individuelle Bedarfsermittlung
an.
Pro Jahr erstellt unsere Abteilung aufgrund der individuellen Bedarfsermittlung rund 6'000 Kostenübernahmegarantien für circa 3'000 Personen.
Die Behindertenhilfe übernimmt die Kosten ganz oder teilweise für
- Ihre Unterstützung für das Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einem Wohnheim.
- Eine betreute Tagesgestaltung.
- Einen (ambulant) begleiteten Arbeitsplatz.
- Die notwendigen Beratungsleistungen rund um die Angebote der Behindertenhilfe sowie die angrenzenden Sachgebiete.
Informations- und Beratungsstellen
Haben Sie Fragen zur individuellen Bedarfsermittlung oder anderen Themen der Behindertenhilfe? Die folgenden Organisationen sind Ihre erste Anlaufstelle. Sie erhalten dort kostenlos Unterstützung.
Wer hat auf was Anspruch?
Sie können Leistungen der Behindertenhilfe beantragen, wenn Sie
- volljährig sind,
- eine IV-Rente beziehen oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, und
- im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben.
Wichtig zu wissen
- Im Bereich Wohnen tragen Sie die Objektkosten selbst: Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Ihre Miete und deren spezielle Einrichtung für Ihre Bedürfnisse. Zur Bezahlung verwenden Sie die IV-Rente, Beiträge von Versicherungen oder die Ergänzungsleistungen.
- Sie können sich bei uns anmelden und Angebote von Institutionen aus der ganzen Schweiz nutzen. Einzige Voraussetzung: Die Institution muss eine IVSE-Anerkennung haben.
Möchten Sie Unterstützung für Kinder unter 18 Jahren, wenden Sie sich an das Erziehungsdepartement.
Sind Sie pensioniert, erhalten Sie finanzielle Unterstützung durch die Ergänzungsleistungen der AHV / IV.
Fühlten oder fühlen Sie sich in Ihren Rechten oder Ihrer Möglichkeit zur Teilhabe in der Gesellschaft eingeschränkt, melden Sie sich bei der Fachstelle für die Rechte von Menschen für Behinderungen. Sie überwacht und koordiniert die Umsetzung Ihrer Rechte.
Grundlagen der Behindertenhilfe
Leitbild
Das Leitbild “Erwachsene Menschen mit einer Behinderung” des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt aus dem Jahr 2003 umfasst vier zentrale Lebensbereiche:
- Freizeit und Bildung
- Wohnen
- Arbeit und Bildung
- Mobilität und Kommunikation
Konzept Behindertenhilfe BS/BL
Das Konzept der Behindertenhilfe von 2009 beschreibt einen Paradigmenwechsel, nämlich die Ausgestaltung eines Systems des individuellen Bedarfs der Behindertenhilfe.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt (BHG)
Das BHG regelt den Zugang von Personen mit Behinderung zu Leistungen der Behindertenhilfe.
- Verordnung über die Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt (BHV)
In der BHV sind die Umsetzungsregelungen zum BHG festgehalten.
- Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
Dieses Gesetz bezweckt, invaliden Personen den Zugang zu einer Institution zu gewährleisten.
- Artikel 8 der Bundesverfassung
Die kantonale Politik für Menschen mit Behinderungen beruht auf Artikel 8 der Bundesverfassung, der die Rechtsgleichheit aller Menschen verlangt.
- UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK)
Die Schweiz verpflichtet sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Behindertenhilfe
Amt für Sozialbeiträge
BehindertenhilfeGrenzacherstrasse 62
4058 Basel