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Rechte von Menschen mit Behinderungen

Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben. Wir informieren Sie über die Schwerpunkte des Kantons Basel-Stadt und über unsere Aufgaben in diesem Thema.

Was sind Behindertenrechte

Menschen mit Behinderungen haben keine besonderen Rechte, sondern die gleichen wie alle Menschen. Die allgemeinen Gesetze genügen aber nicht immer, um den Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Deshalb gibt es spezielle Gesetze, die auf die Situation von Menschen mit Behinderungen eingehen oder ihre Grundrechte näher klären. 

Eine weitere Grundlage für unsere Arbeit sind Statistiken zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Oftmals müssen Hindernisse abgebaut werden, zum Beispiel beim Zugang zu Gebäuden, Dienstleistungen oder Veranstaltungen. Nur so können Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben und mitwirken.

Ziele der Gleichstellung

Zugang zu allen Lebensbereichen

Angebote, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, sind für alle zugänglich. Behörden, Institutionen und Unternehmen ergreifen Massnahmen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.

Gleichberechtigte Teilhabe

Der Kanton und die Gemeinden fördern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere in der Arbeit, der Bildung, dem Wohnen, bei der Kommunikation, der Mobilität, der Gesundheit und der Freizeit.

Selbstbestimmung und Mitwirkung

Menschen mit Behinderungen gestalten ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich. Ihr Erfahrungswissen wird in politischen Prozessen und bei der Entwicklung von Strategien und Massnahmen einbezogen.

Was wir tun

  • Wir überwachen und koordinieren die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton.
  • Wir beraten den Kanton, die Gemeinden, Institutionen und Private, die Leistungen für die gesamte Bevölkerung anbieten. Wir unterstützen sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Massnahmen.
  • Wir sind Kontaktstelle für Menschen mit Behinderungen. Wir nehmen ihre Anliegen auf und leiten sie an passende Stellen weiter.

Schwerpunkte

Der Kanton Basel-Stadt verfolgt bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vier strategische Schwerpunkte.


Politische Vorstösse

Der Grosse Rat erteilt dem Regierungsrat regelmässig Aufträge, um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Aktuell sind beispielsweise die folgenden politischen Vorstösse in Bearbeitung:


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