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Namensänderung

Liegen achtenswerte Gründe vor, kann eine Person die Änderung ihres Vornamens oder Nachnamens beantragen. Über das Gesuch entscheidet die Regierung des Wohnsitzkantons.

Gesuch auf ordentliche Namensänderung

Wer seinen Vornamen oder seinen Familiennamen ändern möchte, muss ein schriftliches Gesuch stellen. Wohnen Sie im Kanton Basel-Stadt, so reichen Sie das Gesuch beim Bevölkerungsamt ein, andernfalls bei Ihrem Wohnkanton. Schweizer/innen mit Wohnsitz im Ausland reichen das Gesuch bei ihrem Heimatkanton ein.

Begründen Sie das Gesuch ausführlich. Dem Gesuch sind verschiedene Unterlagen beizulegen (siehe Gesuchsformular).

Damit ein Gesuch auf Namensänderung bewilligt werden kann, müssen gemäss Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) achtenswerte Gründe vorliegen. Die ordentliche Namensänderung ist gestützt auf § 5 der Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie:

  • Sie wollen nach Auflösung Ihrer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft wieder den Ledignamen annehmen? Hierfür genügt eine Namenserklärung beim Zivilstandsamt.
  • Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern. Hierzu ist eine Erklärung beim Zivilstandsamt notwendig.

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