Wegzug vom Kanton melden
Sie ziehen von Basel, Riehen oder Bettingen in einen anderen Kanton oder ins Ausland? Dann müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Die Meldung erledigen Sie einfach und schnell online. Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Links.
Wegzug in einen anderen Schweizer Kanton
Wenn Sie an eine neue Adresse ausserhalb des Kantons Basel-Stadt ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen abmelden. Liegt Ihre neue Adresse in einer Schweizer Gemeinde, können Sie sich online über eUmzug abmelden (nur Personen mit Schweizer oder EU/EFTA-Nationalität).
Wegzug ins Ausland
Liegt Ihre neue Wohnadresse im Ausland, müssen Sie sich beim Einwohneramt abmelden. Dafür können Sie den untenstehenden Link verwenden.
Wegzug von Personen mit Wochenaufenthalt
Personen, die ihren Wochenaufenthalt in Basel-Stadt definitiv beenden, müssen sich beim Einwohneramt abmelden. Dafür können Sie den folgenden Link verwenden.
Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten: Wegzug in anderen Kanton
Sind Sie eine Person ohne Schweizer oder EU/EFTA-Nationalität und ziehen von Basel-Stadt in einen anderen Kanton? Melden Sie sich über unterstehenden Link beim Einwohneramt ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Migrationsamt des Zuzugskantons unbedingt vorher ein Kantonswechselgesuch einreichen müssen und dieses bewilligt werden muss. Dafür benötigen Sie unter anderem eine Bestätigung, dass Sie keine Sozialhilfe beziehen. Wenden Sie sich dafür an sozialhilfe.service-center@bs.ch.
Allgemeine Hinweise
- Einen Adresswechsel müssen Sie laut Gesetz innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug melden.
- Abhängig von der Wohngemeinde können für die Umzugsmeldung Gebühren anfallen.
- Besitzen Sie einen Lernfahr- oder Führerausweis? Dann müssen Sie Ihre neue Adresse anschliessend auch der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) melden.
- Meldet Sie eine Drittperson oder eine Firma ab, benötigt diese Ihre Vollmacht. Ein entsprechendes Dokument muss im Verlauf der Online-Abmeldung hochgeladen werden.