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Angaben im Lernfahr- oder Führerausweis ändern

Ihre Adresse oder Ihr Name hat sich geändert? Sie haben 14 Tage Zeit, Ihren Lernfahr- oder Führerausweis zu aktualisieren.

Umzug innerhalb des Kantons Basel-Stadt

Melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb des Kantons Basel-Stadt vorgängig beim Einwohneramt. Anschliessend teilen Sie uns den Umzug via E-Mail, per Post oder per Telefon mit. Bitte denken Sie auch daran, den Fahrzeugausweis und eventuell die Anwohner-Parkkarte anzupassen.

Zuzug aus einem anderen Kanton

Nach erfolgter Anmeldung beim Einwohneramt des Kantons Basel-Stadt teilen Sie uns Ihre neue Adresse via E-Mail, per Post oder per Telefon mit. Wir werden Ihre Daten aus dem vorherigen Wohnsitzkanton übernehmen. Bitte denken Sie daran, auch den Fahrzeugausweis anpassen zu lassen.

Namensänderung

Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) benötigen Sie einen neuen Lernfahr- oder Führerausweis. Sie können – sobald die Namensänderung beim Einwohnerdienst gemeldet und verarbeitet (kann bis zu 2-3 Wochen dauern) wurde – via das Formular «Änderung Führerausweis» die Namensänderung beantragen. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kopie von ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung (mit dem neuen Namen)
  • Aktueller Lernfahr- und/oder Führerausweis im Original
  • Ein aktuelles, farbiges Passfoto in der Grösse 35 x 45 mm; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund. Das Foto kann über das Onlineformular digital hochgeladen werden.

Es ist auch möglich, uns die Namensänderung und das Gesuch für einen neuen Lernfahr- oder Führerausweis schriftlich einzureichen.

Änderungen von Heimatort, Foto und/oder Unterschrift

Bei einer Änderung des Heimatortes benötigen Sie einen neuen Führerausweis. Sie können, sobald die Änderung des Heimatortes beim Einwohnerdienst gemeldet und verarbeitet (kann bis zu 2-3 Wochen dauern) wurde, oder wenn Sie Ihr Foto und/oder Ihre Unterschrift den aktuellen Tatsachen anpassen möchten, dies via das Formular «Änderung Führerausweis» beantragen. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kopie von ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung
  • Aktueller Lernfahr- und/oder Führerausweis im Original
  • Ein aktuelles, farbiges Passfoto in der Grösse 35 x 45 mm; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund. Das Foto kann über das Onlineformular digital hochgeladen werden.

Es ist auch möglich, uns die Änderung und das Gesuch für einen neuen Lernfahr- oder Führerausweis schriftlich einzureichen.

Gebühren

40.– Franken bei bereits bestehenden Lernfahr- und Führerausweisen im Kreditkartenformat 

75.– Franken für Ersatz und gleichzeitigen Umtausch des altrechtlichen blauen oder gelben Führerausweis aus Papier in einen Führerausweis im Kreditkartenformat.

Die Adressänderung ist kostenlos, ausgenommen es handelt sich um einen Kantonswechsel beim Lernfahrausweis. 

Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: 
Montag und Mittwoch         8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag           8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag                         13.30 – 16.00 Uhr

Telefonöffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 11.00 Uhr 
Montag, Mittwoch und Donnerstag        14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

Umzug, Zuzug oder Wegzug

Bei der Motorfahrzeugkontrolle erhalten Sie weitere Informationen zu Umzug, Zuzug oder Wegzug, z. B. bei einem Zuzug aus dem Ausland.

Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt MFK

Für dieses Thema zuständig

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