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Migrationsamt

Das Migrationsamt erteilt Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Es prüft und verlängert die Aufenthaltsbewilligungen. Es ist die erste Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen. Wenn jemand nicht freiwillig ausreist, trifft das Migrationsamt die nötigen Schritte, um die Ausreise durchzusetzen. Es fungiert als Strafverfolgungsbehörde im Ausländerrecht.

Menschen in der Schalterhalle des Migrationsamts mit blauen Trennwänden.
Schalter an der Spiegelgasse 12
© BdM

Aktuelles: Personen aus der Ukraine

Informationen für Menschen aus der Ukraine:

Auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die aktuellen Informationen zu finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sonderregelungen der Arbeitsbewilligungen: Ukraine / Support Ukraine.


Unsere Aufgaben und Dienstleistungen

Das Migrationsamt ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung. Darunter fallen:

  • Regelung der Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
  • Ausstellung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise
  • Prüfung der Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
  • Ausstellung von Rückreisevisa und Visumsverlängerungen
  • Einleitung der nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten inklusiv Verfügen von Wegweisungen
  • Durchführung der notwendigen Abklärungen und Erstellung der nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer
  • Führung der Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Staatssekretariat für Migration zugewiesen wurden
  • Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (zum Beispiel Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung)
  • Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs

Zu unseren Dienstleistungen

Über die untenstehenden Links gelangen Sie unseren Dienstleistungen. 

Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Das Wichtigste in Kürze: Aufenthaltsbewilligung/B-Bewilligung; Schülerinnen und Schüler/Studierende; Rentnerinnen und Rentner; Stellensuchende/im Ausland erwerbstätige Personen; Gebühren; Asyl; Härtefallregelung/Sans Papiers

Familiennachzug

Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs

Leben im Konkubinat

Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise zum Leben im Konkubinat

Vorbereitung der Ehe

Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise zur Vorbereitung der Ehe

Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung)

Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise mit befristetem Aufenthalt (weniger als ein Jahr)

Medizinische Behandlung

Voraussetzungen und Gesuch für die Einreise zwecks medizinischer Behandlung

Visum

Informationen rund um das Thema Visum wie Voraussetzungen, Verfahren, Ausnahmen, Rückreisevisum

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Grenzgängerbewilligung: Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchten.

Ordentliche und Erleichterte Einbürgerung

Generelle Informationen und Details zur ordentlichen und zur erleichterten Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und weiteres.

Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)

Voraussetzung und Fragen zu Gesuchstellung, Verlängerung, Aufrechterhaltung bei Auslandaufenthalt und anderes.

Arbeitsbewilligungen

Alle Informationen rund ums Thema Arbeitsbewilligungen.


Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Informationen


Kontakt und Öffnungszeiten

Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen und Anliegen via Kontaktformular.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag:
09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag und Freitag:
09.00 - 16.00 Uhr

Die Schalterhalle des Migrationsamts ist barrierefrei zugänglich (ebenerdig). Ein rollstuhlgängiger Schalter ist vorhanden.

Telefon: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr)

Spezielle Öffnungszeiten über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage 2024/25

Dienstag, 24.12.2024      09.00 – 12.00, Nachmittag geschlossen 

Mittwoch, 25.12.2024     geschlossen

Donnerstag, 26.12.2024  geschlossen

Dienstag, 31.12.2024       09.00 – 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen

Mittwoch, 01.01.2025      geschlossen

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