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Private Einrichtungen

Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.

Dokumente und rechtliche Grundlagen

Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.

Leitfaden und Gesuch

Wenn Sie als private Institution Personen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden strafrechtlichen Massnahmen aufnehmen möchten, dann beachten Sie bitte die beiden folgenden Dokumente:

Leitfaden zum Erhalt einer Vollzugsbewilligung (Startet einen Download)

Informationen für interessierte Institutionen

Gesuchsformular um Erteilung einer Vollzugsbewilligung (Startet einen Download)

Rechtliche Grundlagen

Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Erteilung einer Bewilligung als private Institution.

Gesetz über den Justizvollzug (Justizvollzugsgesetz)

vom 13. November 2019

Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung)

vom 23. Juni 2020


Kontakt

Straf- und Massnahmenvollzug

Spiegelgasse 12
4001 Basel

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