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Amt für Justizvollzug

Die Aufgaben des Amts für Justizvollzug umfassen den Straf- und Massnahmenvollzug, den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherheitshaft, den Vollzug anderer Haftformen sowie die Bewährungshilfe.

Über uns

Das Amt für Justizvollzug ist verantwortlich für die Inhaftierung von Personen. Es sichert die laufenden Untersuchungs-, Gerichts- oder Wegweisungsverfahren.
Zudem plant und vollzieht es gerichtlich angeordnete Strafen und Massnahmen und leistet Bewährungshilfe. Das Ziel der Bewährungshilfe ist, die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sozial zu integrieren.


Bevölkerungsdienste und Migration

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