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Tagesablauf und Unterricht in der Sekundarschule

Die Sekundarschule baut auf dem Können der Schülerinnen und Schüler und den Bildungszielen der Primarstufe auf. Sie bereitet die Jugendlichen auf die Berufslehre oder die Mittelschulen vor.

Unterrichtszeiten

Die Sekundarschule beginnt immer um 8 Uhr. Am Vormittag ist immer von 8 bis 12 Uhr Unterricht. Der Unterrichtsschluss ist spätestens um 17.45 Uhr.

Als Ergänzung zum obligatorischen Unterricht bieten alle Sekundarschulen Tagesstrukturen an.

Abwesenheit und Familienurlaub

Der Schulbesuch ist obligatorisch. Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, müssen Sie den Grund angeben.

Abwesenheit bei Krankheit

Bitte melden Sie der Lehrperson schon am ersten Tag, wenn Ihr Kind krank geworden ist. Kranke Kinder müssen, auch zum Schutz der anderen Kinder, zu Hause bleiben und können den Unterricht erst wieder besuchen, wenn sie wieder vollständig gesund sind.

Für eine voraussehbare Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen, die länger als drei Wochen dauert, reicht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt das Dispensationsgesuch beim Schulärztlichen Dienst ein.

Familienurlaub (Jokertage)

Zusätzlich zu den Schulferien können während der dreijährigen Sekundarschulzeit sechs Tage Familienurlaub bezogen werden, einzeln oder auch am Stück. Der Familienurlaub muss im Voraus der Lehrperson mitgeteilt und mit der Unterschrift der Eltern bestätigt werden.

Leistungszüge

Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Sekundarschule entsprechend ihren Stärken und ihrer Leistungsfähigkeit im A-Zug (allgemeine Anforderungen), E-Zug (erweiterte Anforderungen) oder P-Zug (hohe Anforderungen).

Lehrplan und Stundentafel

Die Basis des Unterrichts bildet der Lehrplan 21. Er definiert die Kompetenzen jeder Stufe und fasst die Lerninhalte zusammen.

Der obligatorische Unterricht (Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer) an den Sekundarschulen umfasst pro Woche 34 Lektionen. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler ein Freifach belegen. Die einzelnen Schulen bestimmen das Angebot an Freifächern.

Die Stundentafel legt die Anzahl der Unterrichtslektionen fest, die auf der jeweiligen Klassenstufe pro Schulfach erteilt werden. Für alle drei Leistungszüge (A-, E- und P-Zug) gilt von der 1. bis zur 3. Klasse der Sekundarschule die gleiche Stundentafel.

Beurteilung

In der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis mit Noten ausgestellt.

Lernbericht

Jeweils am Ende des ersten Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Zeugnis einen Lernbericht. Im Lernbericht geben die Lehrpersonen ihre Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ab. In den Fächern Deutsch und Mathematik werden zusätzlich einzelne Bereiche wie zum Beispiel «Lesen und Verstehen» oder «Schreiben» bewertet. Gleichzeitig schätzen sich die Schülerinnen und Schüler selber ein, indem sie einen Beurteilungsbogen ausfüllen.

Standortgespräch

Lernbericht, Semesterzeugnis und Selbsteinschätzung bilden die Grundlage für das jährliche Standortgespräch. Daran nehmen die Lehrpersonen, die Eltern sowie der Schüler oder die Schülerin teil. Das Standortgespräch dient der Standortbestimmung und dem gemeinsamen Festlegen von weiteren Förderzielen.

Zusätzliche Förderung von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen

In der Volksschule Basel-Stadt werden die Kinder wenn immer möglich innerhalb der Klasse gefördert. Das nennt sich integrative Förderung. Ob ein Kind Lernschwierigkeiten oder eine besondere Begabung hat oder noch nicht genügend gut Deutsch spricht: Mit verschiedenen Förderangeboten setzen sich Lehr- und Fachpersonen mit spezieller Ausbildung dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Förderung erhalten.

Schwierige Situationen

In der Schulzeit können schwierige Situationen und Krisen auftreten, bei denen fachliche Hilfe nötig ist. In den Volksschulen gibt es verschiedene Schuldienste, die dann Unterstützung bieten. Sie beraten und unterstützen die Jugendlichen, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Lehrpersonen. Je nachdem, ob es um schulische Schwierigkeiten, Erziehungsfragen, soziale Konflikte oder andere Themen geht, sind unterschiedliche Personen und Schuldienste die richtigen Ansprechpartner.

Wiederholen und Überspringen

Ein Schuljahr wiederholen

Das Wiederholen eines Schuljahrs ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus folgenden Gründen:

  • längere Krankheit oder häufiger Wechsel des Schulsystems
  • gravierende persönliche Umstände, die zu einem Leistungsabfall geführt haben
  • eine verzögerte Entwicklung des Schülers oder der Schülerin

Die Wiederholung eines Schuljahrs erfolgt aufgrund einer Empfehlung des Klassenteams und nach einem Gespräch mit den Eltern. Den Entscheid trifft die Schulleitung.

In der Sekundarschule ist die Wiederholung eines Schuljahrs nur in oben genannten Ausnahmefällen möglich. Bei ungenügenden Leistungen wechseln die Schülerinnen und Schüler normalerweise in einen weniger anspruchsvollen Leistungszug.

Ein Schuljahr überspringen

In der Sekundarschule ist das Überspringen eines Schuljahrs nur für die Lernenden des P-Zugs vorgesehen. Den Entscheid trifft die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung des Klassenteams. Zudem müssen die Eltern einverstanden sein. Schülerinnen und Schüler des A- oder E-Zugs haben bei sehr guten schulischen Leistungen die Möglichkeit, in den höheren Leistungszug zu wechseln.

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