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Beurteilung an den Volksschulen

Die Lehrpersonen geben den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten regelmässig Rückmeldungen zum Lernstand und Lernfortschritt. Im Kindergarten und in den ersten Jahren der Primarschule geht es vor allem darum, den Entwicklungsstand und den Lernfortschritt des Kindes zu erkennen. Je älter und reifer die Kinder werden, desto differenzierter werden ihre schulischen Leistungen beurteilt.

Beurteilungsinstrumente

Lernbericht

In der Mitte des Schuljahrs bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Lernbericht. Im Kindergarten wird darin festgehalten, was Ihr Kind schon gut kann und in welchen Bereichen es noch Zeit oder gezielte Förderung braucht. Auch der Umgang mit anderen Kindern, das Konzentrationsvermögen und die motorische Entwicklung sind Teil des Lernberichts. Ab der Primarschule beinhaltet der Lernbericht einen Zwischenstand der Leistungen in den Fachbereichen und Fächern. Auch Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten kommen zur Sprache. Gleichzeitig schätzen sich die Schülerinnen und Schüler selber ein, indem sie einen Beurteilungsbogen ausfüllen.

Der Lernbericht und die Selbsteinschätzung sind Grundlage für das jährliche Standortgespräch. In diesem Gespräch legen die Eltern, die Lehrpersonen und ab der 3. Primarschulklasse auch das Kind ein oder zwei persönliche Ziele fest.

Zeugnis

Es werden ganze und halbe Noten von 1 bis 6 erteilt. 6 ist die beste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Die Lehrpersonen setzen die Zeugnisnoten in ihren Fächern und Fachbereichen aufgrund mehrerer Tests und Arbeiten während des gesamten Schuljahrs.

Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder ein Zeugnis am Ende jedes Schuljahrs. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen im Zeugnis mit Worten beurteilt, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse der 6. Klasse der Primarschule entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule entscheiden über die Berechtigungen für den Übertritt in eine weiterführende Schule.

Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat

Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss.

Checks und Aufgabensammlung

Die Checks ermöglichen eine unabhängige Standortbestimmung in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik sowie Natur und Technik.

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung oder Entwicklungsstörung haben Anspruch auf den sogenannten Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass ihre besonderen Voraussetzungen bei Prüfungen berücksichtigt werden. Ein blindes Kind kann zum Beispiel die Prüfung mündlich statt schriftlich ablegen. Der Nachteilsausgleich verändert nur die Form und die äusseren Bedingungen der Prüfungssituation. In Bezug auf die Leistungsanforderung wird das betroffene Kind wie alle anderen Schülerinnen und Schüler bewertet. 

Beispiele:

  • Der Schülerin oder dem Schüler steht mehr Zeit zur Verfügung (individuelle Zeitvorgaben).
  • Die Schülerin oder der Schüler kann Hilfsmittel benutzen (Computer, Taschenrechner, Einmaleins-Tabelle).
  • Abbildungen werden vergrössert oder am Bildschirm präsentiert.
  • Die Schülerin oder der Schüler kann die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Schriftliche statt mündliche Prüfung oder umgekehrt.
  • Differenzierte, aber gleichwertige Aufgabenstellung.

Attest für einen Nachteilsausgleich

Für einen Nachteilsausgleich benötigt eine Schülerin oder ein Schüler ein Attest von der Fachstelle Förderung und Integration oder vom Schulpsychologischen Dienst. Wenn der Schulpsychologische Dienst eine Lernstörung diagnostiziert hat, stellt er selbst auch das Attest aus. In allen anderen Fällen reichen die Eltern bei der Fachstelle Förderung und Integration ein Antragsformular und einen Diagnosebericht ein (zum Beispiel ärztliches Attest oder Befund). Für den Diagnosebericht setzen sich die Eltern mit einer Fachperson oder Fachinstitution in Verbindung.

Das Team der Fachstelle Förderung und Integration prüft den Antrag und den Diagnosebericht und informiert die Eltern, ob das Kind ein Attest für einen Nachteilsausgleich erhält. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen (ausser in den Schulferien).

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein Attest erhält, wird die Schule informiert, damit die Schulleitung die Massnahmen zum Nachteilsausgleich veranlassen kann. Das Lehrpersonenteam informiert die Schülerinnen und Schüler der Klasse darüber. Im Zeugnis des Kindes wird der Nachteilsausgleich nicht vermerkt.

Das Attest ist in der Regel bis Ende der obligatorischen Schulzeit gültig.

Individuelle Lernziele

Wenn ein Kind wegen einer Behinderung oder Lernschwäche die Ziele des Lehrplans markant und über eine längere Zeit nicht erreichen kann, werden die Lernziele angepasst. Das pädagogische Team bespricht dies mit den Eltern und dem Kind. Sie legen realistische Lernziele fest (für ein Fach oder für mehrere Fächer).

Neu zugezogene Schüler und Schülerinnen ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen besuchen den DaZ-Unterricht oder eine Fremdsprachenklasse. Wenn sie die Lehrplanziele wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht erreichen können, erhalten sie ebenfalls individuelle Lernziele.

Individuelle Lernziele können auch festgelegt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Lernziele markant und über längere Zeit übertrifft.

Individuelle Lernziele im Zeugnis

Wenn für ein Fach oder einen Fachbereich individuelle Lernziele festgelegt wurden, werden die Leistungen mit einem separaten Bericht in Worten beurteilt. Im Zeugnis wird dann an dieser Stelle «individuelle Lernziele» eingetragen. Es werden keine Noten gesetzt. Das gilt nicht für Schülerinnen und Schülern, welche die Lernziele übertreffen. Sie erhalten zusätzlich zum Bericht eine reguläre Beurteilung.

Kontakt

Volksschulen

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Kohlenberg 27
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.

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