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Abwasser & Gewässer

Intakte Gewässer sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir bauen, betreiben und erhalten die öffentliche Kanalisation und sorgen für den Schutz vor Hochwasser.

Arbeiter in orange Kleidung arbeiten an einem offenen Gully auf der Strasse.
© Robert Adam

Eine funktionierende Kanalisation sorgt für intakte Gewässer

Eine gut funktionierende Kanalisation ist entscheidend für saubere Gewässer und eine saubere Umwelt. In Basel kümmert sich das Tiefbauamt darum, dass unsere Kanalisation immer in bestem Zustand ist. Mit einer Gesamtlänge von etwa 360 Kilometern – davon sind 120 Kilometer begehbar – wird die Kanalisation regelmässig überprüft, gewartet und gereinigt.

Zur Kanalisation gehören nicht nur Abwasserkanäle, sondern auch eine Vielzahl von Schächten und Bauwerken, die dafür sorgen, dass alles reibungslos funktioniert. Dazu zählen über 10.000 Kontrollschächte, 1.750 Einlaufschächte, 81 Regenentlastungsbauwerke, 17 Tiefwasserrohre, elf Auslaufbauwerke, neun konventionelle Düker, fünf Wirbelfallschächte, drei Regenrückhaltebecken und zwei Regenrückhaltekanäle.

Abwassergebühren

Wer Abwasser produziert, muss dafür die Kosten tragen. So verlangt es das eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Der Bau, Betrieb, Unterhalt und Ersatz der Abwasseranlagen wird in Basel mit Gebühren finanziert. Gebührenpflichtig sind das in die Kanalisation eingeleitete schmutzige Wasser aber auch die Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation.

In der Stadt Basel teilen sich die Gebühren für Abwasser folgendermassen auf:

Reinigungsgebühr

Die Reinigungsgebühr beträgt 1.20 Franken pro Kubikmeter Abwasser. Sie entschädigt die Reinigung des Abwassers und wird genutzt für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Basel sowie für die in der Verwaltung dafür anfallenden Kosten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig davon, wieviel Wasser Sie benutzen. Direkt vom Grundwasser, Regen oder von Gewässern bezogenes Wasser wird ebenfalls eingerechnet.

Ableitungsgebühr

Die Ableitungsgebühr vergütet Betrieb, Unterhalt und Erneuerung des städtischen Kanalisationsnetzes. Sie ist aufgeteilt in:

  • eine Gebühr für die Ableitung des Schmutzwassers (0.75 Franken pro Kubikmeter). Wie die Reinigungsgebühr wird diese Gebühr über die bezogene oder entnommene Menge Wasser erhoben
  • eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers (0.90 Franken pro Quadratmeter). Diese wird erhoben über die Grösser der an die Kanalisation angeschlossenen, versiegelten Flächen bzw. über die von diesen Flächen in die Kanalisation eingeleitete Regenmenge.

Seit 2002 sind die Abwassergebühren in Basel unverändert.

Abwasserableitung

Sammeln und Ableiten von Schmutz- und Regenwasser bis zur Abwasserreinigungsanlage (ARA)

Gebühren

Gebühren
AbwasserableitungsgebührSchmutzwasserableitungsgebühr: 0.75 /m3
Niederschlagsableitungsgebühr: 0.90 /m2

Befreiung von Abwassergebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, ein Gesuch zur Befreiung oder Ermässigung von Abwassergebühren einzureichen. Grundlage hierfür ist die kantonale Gewässerschutzverordnung vom 12. Dezember 2000. Nach § 25 Abs. 5 wird die Gebühr für die Reinigung und Ableitung von Abwasser unter den folgenden Voraussetzungen ermässigt:

Wer erhebliche Mengen von bezogenem und entnommenem Wasser so verwendet, dass es nicht in die Kanalisation eingeleitet werden muss, hat dafür keine Gebühren zu bezahlen. Die nicht eingeleitete Wassermenge muss mit amtlich zugelassenen Messgeräten nachgewiesen werden.

Wer ein Gesuch für die Befreiung oder Ermässigung der Abwassergebühren einreichen möchte, kann sich per E-Mail an die zuständige Kontaktperson wenden. 

Basel-Stadt

Fabian Friese
Projektleiter
+41 61 267 39 67fabian.friese@bs.ch

Riehen

Bettingen

Private Abwasseranlagen benötigen eine Bewilligung

Wer auf seinem Grundstück oder in seinem Haus Abwasseranlagen neu baut oder saniert, braucht dafür eine Bewilligung. Das Versickern von Wasser im Boden, die Vorbehandlung von Abwasser sowie die Einleitung von Wasser in Gewässer sind ebenfalls bewilligungspflichtig.

Das Tiefbauamt erteilt die Bewilligung, wenn

  • die Abwasseranlagen dem Stand der Technik entsprechen und für den vorgesehenen Gebrauch taugen.
  • die Qualitätsanforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser gemäss Bundesrechts eingehalten sind.

Baugesuch oder Kanalisationsbegehren 

Bauherrinnen und Bauherren, die ein Baugesuch für ein grösseres Bauprojekt stellen, können die Bewilligung damit einholen.

Wer die Bewilligung nicht im Rahmen eines Baugesuchs beantragt, kann ein Kanalisationsbegehren stellen.

Beratung von Bauherren und Fachplanern

Gerne beraten wir Sie bezüglich den technischen Anforderungen an die Abwasseranlagen der Haus- und Grundstückentwässerung sowie den mit dem Kanalisationsbegehren einzureichenden Unterlagen. Wir beraten Sie ebenfalls in Bezug auf einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Regenwasser. 

Abteilung Entwässerung

Telefonische Beratung täglich Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr. Termine vor Ort nach Vereinbarung.

Sandro Bucci

Technischer Experte Grossbasel West

Kevin Brühl

Technischer Experte Kleinbasel

René Fricker

Technischer Experte Grossbasel Ost

Denis Gollin

Technischer Experte Innerstadt

Karte der zuständigen Beraterinnen und Berater

Liegenschaftsdatenbank für private Abwasseranlagen

In der sogenannten Liegenschaftsdatenbank des Tiefbauamts Basel-Stadt sind die Entwässerungsanlagen sämtlicher privater Liegenschaften Basels dokumentiert. Die archivierten Pläne unterstützen bei der Planung von Umbauten und Sanierungen.

Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern (oder bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertretern) können Einsicht in die Unterlagen ihrer Liegenschaft nehmen. Sie können Ihre Unterlagen kostenlos per E-Mail bestellen oder vor Ort einsehen.

Liegenschaftsdatenbank

Telefonische Beratung täglich Montag bis Freitag. Termine vor Ort nach Vereinbarung.

Regenwassermanagement

Um unser Wasser zu schützen, braucht es ein Entwässerungssystem, das in allen Komponenten einwandfrei und jederzeit funktioniert. Ausgeprägtere Hitzeperioden und intensivere und häufigere Starkregen werden durch den Klimawandel häufiger auftreten. Das Wassermanagement und die Infrastruktur müssen darauf angepasst und neu ausrichtet werden.

Ein guter Umgang mit Regenwasser hilft dem natürlichen Wasserkreislauf auch in urbanen Gebieten näher zu kommen. Der natürliche Wasserkreislauf wird durch die durchlässige Gestaltung von Flächen und durch die Förderung der Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser angenähert.

Bei Bauvorhaben ist es enorm wichtig, dass die Bewirtschaftung von Regenwasser auf der Parzelle oder parzellenübergreifend möglichst früh in der Planungsphase betrachtet wird.

Generelle Entwässerungsplanung GEP

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist ein sich ständig entwickelndes Planungs- und Führungsinstrument im Bereich Abwasser. Es liefert die Entscheidungsgrundlagen für eine nachhaltige Abwasserbewirtschaftung und stellt die gesetzeskonforme sowie wirtschaftliche Abwasserentsorgung sicher.

Der GEP der Stadt Basel wurde vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons genehmigt und wird seither umgesetzt und weiterentwickelt.

Wozu dient der generelle Entwässerungsplan?

Er ist massgebend für Projektierung, Bau und Betrieb der Siedlungsentwässerung. Die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern sind darin enthalten. Zudem dient er als Grundlagen für die Erhaltung und den Ausbau des Kanalnetzes sowie für die Planung und Ausführung der Liegenschaftsentwässerung.

Was beinhaltet der generelle Entwässerungsplan?

Der GEP liefert die notwendigen Planungs- und Projektierungsgrundlagen für die Siedlungsentwässerung. Er umfasst Zustandsberichte, Entwässerungskonzepte und Massnahmenpläne. Zudem beinhaltet er Kanalnetzberechnungen mit den massgebenden Dimensionierungswassermengen.

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