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Restwertentschädigung Gas

Für Gasheizungen und Gasherde, die das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, werden Entschädigungen ausgerichtet.

Restwertentschädigung - um was geht es?

Das Gasnetz (Niederdruck) wird im Kanton Basel-Stadt bis 2037 schrittweise stillgelegt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei IWB.

Wer ist von der Gasnetzstilllegung betroffen?

  • Haushalte mit einer Gaszentralheizung, einem Gaskochherd oder -backofen
  • Haushalte mit gasbetriebenen Einzel- und Stockwerkheizungen sowie Brauchwarmwassererwärmern
  • Inhaberinnen und Inhaber von gasbetriebenen, industriellen und gewerblichen Anlagen

Was ist zu tun?

  • IWB informiert die von der Gasnetzstilllegung Betroffenen drei bis vier Jahre im Voraus über den geplanten Stilllegungstermin.
  • Das heisst: Erst wenn Sie von IWB einen Brief mit der Information zum konkreten Gasnetz-Stilllegungstermin erhalten haben, ist es möglich, einen Antrag auf Restwertentschädigung zu stellen. 
  • Bis zum Stilllegungstermin bleibt Ihnen genügend Zeit für die Installation von Geräten und Anlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. IWB und das Amt für Umwelt und Energie beraten Sie gerne. 
  • Für erneuerbar betriebene Heizanlagen gibt es Förderbeiträge.

Grundsätzliche Kriterien für Entschädigungen und Beiträge

Gerät / Anlage
Alter
Anspruch
Gaszentralheizung
älter als 20 Jahre
nein
Gaszentralheizung
jünger als 20 Jahre
ja
Installation, Deinstallation, Rückbau Gaszentralheizung
-
nein
Installation Mietheizkessel als Überbrückung zur Fernwärme
-
ja
Gaskochherd/-backofen
älter als 15 Jahre
nein
Gaskochherd/-backofen
jünger als 15 Jahre und vor dem 13. Dezember 2021 installiert 
ja
Gaskochherd/-backofen (privat und gewerblich)
nach dem 13. Dezember 2021 installiert
teils
Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich)
-
ja
Folgearbeiten wegen Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich
-
nein

Höhe der Entschädigungen und Beiträge

  • Restwertentschädigungen werden pauschal ausgerichtet. Die Pauschale richtet sich nach dem Preis für vergleichbare Geräte und Anlagen mit derselben Leistung sowie nach dem Alter des Geräts resp. der Anlage (lineare Abschreibung).
  • Beiträge werden für effektiv entstandene Kosten gesprochen.
  • Details zur Anspruchsberechtigung und zur Höhe der Entschädigungen und Beiträge, siehe unten.

Gesuchsportal und Fristen

  • Bitte reichen Sie Ihr Gesuch online über das Gesuchsportal ein.
  • Das Gesuch muss vollständig sein, um bearbeitet werden zu können.
  • Das Gesuch muss spätestens 180 Tage nach der Stilllegung des Gasnetzes eingereicht werden.
  • Details zum Inhalt des Gesuchs, siehe unten: Details zur Restwertentschädigung

Details zur Restwertentschädigung

Hier finden Sie Informationen zur Höhe von Entschädigungen und Beiträgen und Angaben zum Inhalt Ihres Gesuchs.

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