Restwertentschädigung Gas
Für Gasheizungen und Gasherde, die das Ende ihrer Lebensdauer noch nicht erreicht haben, werden Entschädigungen ausgerichtet.
Restwertentschädigung - um was geht es?
Das Gasnetz (Niederdruck) wird im Kanton Basel-Stadt bis 2037 schrittweise stillgelegt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie bei IWB.
Wer ist von der Gasnetzstilllegung betroffen?
- Haushalte mit einer Gaszentralheizung, einem Gaskochherd oder -backofen
- Haushalte mit gasbetriebenen Einzel- und Stockwerkheizungen sowie Brauchwarmwassererwärmern
- Inhaberinnen und Inhaber von gasbetriebenen, industriellen und gewerblichen Anlagen
Was ist zu tun?
- IWB informiert die von der Gasnetzstilllegung Betroffenen drei bis vier Jahre im Voraus über den geplanten Stilllegungstermin.
- Das heisst: Erst wenn Sie von IWB einen Brief mit der Information zum konkreten Gasnetz-Stilllegungstermin erhalten haben, ist es möglich, einen Antrag auf Restwertentschädigung zu stellen.
- Bis zum Stilllegungstermin bleibt Ihnen genügend Zeit für die Installation von Geräten und Anlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. IWB und das Amt für Umwelt und Energie beraten Sie gerne.
- Für erneuerbar betriebene Heizanlagen gibt es Förderbeiträge.
- IWB Energieberatung
Die Energieberatung von IWB gibt Auskunft im Zusammenhang mit der Gasnetzstilllegung.
- Kantonale Energieberatung
Die kantonale Energieberatung beantwortet Fragen rund um das Thema Gebäudeenergie. Sie richtet sich an Mieterinnen und Mieter, Wohneigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen im Kanton Basel-Stadt. Das Beratungsangebot ist kostenlos.
- Förderbeiträge für Heizungen
Beiträge für Wärmepumpen, Holzheizungen, Anschluss an ein Wärmenetz, Neubau / Erweiterung Wärmenetz, Thermische Solaranlagen
Grundsätzliche Kriterien für Entschädigungen und Beiträge
Gerät / Anlage | Alter | Anspruch |
---|---|---|
Gaszentralheizung | älter als 20 Jahre | nein |
Gaszentralheizung | jünger als 20 Jahre | ja |
Installation, Deinstallation, Rückbau Gaszentralheizung | - | nein |
Installation Mietheizkessel als Überbrückung zur Fernwärme | - | ja |
Gaskochherd/-backofen | älter als 15 Jahre | nein |
Gaskochherd/-backofen | jünger als 15 Jahre und vor dem 13. Dezember 2021 installiert | ja |
Gaskochherd/-backofen (privat und gewerblich) | nach dem 13. Dezember 2021 installiert | teils |
Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich) | - | ja |
Folgearbeiten wegen Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich | - | nein |
Höhe der Entschädigungen und Beiträge
- Restwertentschädigungen werden pauschal ausgerichtet. Die Pauschale richtet sich nach dem Preis für vergleichbare Geräte und Anlagen mit derselben Leistung sowie nach dem Alter des Geräts resp. der Anlage (lineare Abschreibung).
- Beiträge werden für effektiv entstandene Kosten gesprochen.
- Details zur Anspruchsberechtigung und zur Höhe der Entschädigungen und Beiträge, siehe unten.
Gesuchsportal und Fristen
- Bitte reichen Sie Ihr Gesuch online über das Gesuchsportal ein.
- Das Gesuch muss vollständig sein, um bearbeitet werden zu können.
- Das Gesuch muss spätestens 180 Tage nach der Stilllegung des Gasnetzes eingereicht werden.
- Details zum Inhalt des Gesuchs, siehe unten: Details zur Restwertentschädigung
- IWB Gasnetzstilllegung
- IWB Wärmekarte
Interaktive Karte für Fernwärmeausbau und Gasnetzstilllegung
- Heizungsersatz
Öl- oder Gasheizung ersetzen
- Energieberatung
Kantonale Energieberatung zum Heizungsersatz und zu Förderbeiträgen
- Verordnung betreffend Entschädigungen und Beiträge aufgrund der Einstellung der Gasversorgung (VEEG)
Rechtliche Grundlage für die Restwertentschädigung