Förderbeiträge Energie
Der Kanton Basel-Stadt richtet Förderbeiträge für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie aus. Hier finden Sie Informationen zu den Fördergegenständen, zur Höhe der Beiträge und zum Gesuchsportal.
Vor Baubeginn
Damit Ihr Gesuch um Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss es in jedem Fall vor Baubeginn und vor der geplanten Installation einer Anlage eingereicht werden. Reichen Sie Ihr Gesuch erst nach Baubeginn ein, haben Sie keinen Anspruch auf Förderbeiträge.
Online-Gesuchsportal
Nutzen Sie für die Gesuchseingabe das Online-Gesuchsportal des Gebäudeprogramms:
Registrieren Sie sich im Online-Gesuchsportal. Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt bis zur abschliessenden Bestätigung. Danach drucken Sie das Gesuch aus und unterzeichnen es.
Bitte reichen Sie das unterzeichnete Gesuch so rasch wie möglich ein, entweder eingescannt per E-Mail oder per Post an: Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie, Spiegelgasse 15, 4001 Basel.
Weitere Rahmenbedingungen
Untere Limite: 1'000 Franken
Wird bei einem Gesuch die Limite von 1'000 Franken nicht erreicht, wird kein Förderbeitrag ausgerichtet. Davon ausgenommen sind Aktionen sowie Beiträge für Massnahmen unter 1'000 Franken, die in einem GEAK-Plus-Beratungsbericht empfohlen werden.
Obere Limite: 40 Prozent Ihrer Investition
Die obere Limite für Förderbeiträge beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen. Dies gilt auch für Förderbeiträge, die pro Einheit ausgerichtet werden (z.B. für eine Wärmepumpe).
GEAK Plus bei Beiträgen über 10'000 Franken
Erhalten Sie Förderbeiträge über 10'000 Franken für bestimmte Bauteile (Dach, Wand, PV-Anlage, Boden gegen aussen und tiefer als 2 m im Erdreich), sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE einzureichen.
Herkunft der Fördermittel
Die Fördermittel stammen aus der Förderabgabe. Dieser Abgabe haben die Basler Stimmberechtigten im Jahr 1984 zugestimmt.
Sie beträgt 9 Prozent der Netzkosten und wird mit der Stromrechnung erhoben. Zudem erhält der Kanton über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Fördermittel vom Bund.
Fördergegenstände im Überblick
Für welche Massnahmen erhalten Sie Förderbeiträge?
Das Dokument «Förderbeiträge Energiesparmassnahmen Kanton Basel-Stadt» fasst die Informationen, die Sie auf dieser Seite finden, in einem PDF zum Herunterladen zusammen.
Die rechtliche Grundlage zu den Förderbeiträgen ist in der kantonalen Energieverordnung, Anhang 11, festgehalten.
Im Folgenden finden Sie alle Fördergegenstände, Angaben zur Höhe der Förderbeiträge und zu den Voraussetzungen, die bei der Eingabe von Beitragsgesuchen zu beachten sind.
Beiträge für die Gebäudehülle
Hier finden Sie die Fördergegenstände im Bereich Gebäudehülle.
Überblick Förderbeiträge Gebäudehülle
EinzelbauteilsanierungGesamtsanierung
Gesamtsanierung mit MInergie-Zertifikat
Neubau
Kontrollierte Wohnungslüftung
Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK
Einzelbauteilsanierung
Eine gute Wärmedämmung senkt den Bedarf an Heizenergie nachhaltig, steigert den Wert eines Gebäudes und führt zu mehr Wohnkomfort.
Die Sanierung einzelner Teile der Gebäudehülle wird mit Beiträgen für Einzelbauteilsanierungen unterstützt.
In der Wegleitung Förderung Dämmmassnahmen finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Einzelbauteilsanierungen.
Beitragssätze pro Quadratmeter sanierte Fläche
Sanierte Fläche | Wärmedämmung | Beitragssatz |
---|---|---|
Wand/ Boden gegen aussen | U ≤ 0.2 W/m2*K | Fr. 70.00 / m2 |
Dach | U ≤ 0.2 W/m2*K | Fr. 50.00 / m2 |
Wand / Boden gegen Erdreich (bis 2m) | U ≤ 0.20 W/m2*K | Fr. 40.00 / m2 |
Wand / Boden gegen Erdreich (tiefer als 2m) | U ≤ 0.25 W/m2*K | Fr. 20.00 / m2 |
Fenster | Ug ≤ 0.7 W/m2*K | Fr. 50.00 / m2 |
Estrichboden / Kellerdecke | U ≤ 0.25 W/m2*K | Fr. 20.00 / m2 |
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum energetischen Sanieren.
Gesamtsanierung
Mit einem rundum sanierten Gebäude kann der Energieverbrauch um die Hälfte oder mehr gesenkt werden - eine sinnvolle Investition für die Zukunft. Gesamtsanierungen werden mit namhaften Beiträgen unterstützt. Nach dem Motto «Einmal, dafür richtig» sparen Sie Geld durch die Bündelung der Arbeitsschritte. Es ist aber auch möglich, in Etappen zu sanieren. Zusätzlich zu den Beiträgen für Einzelbauteile erhalten Sie bei einer Gesamtsanierung einen Bonus, der den Förderbeitrag im besten Fall verdreifacht.
Beitragssätze Gesamtsanierung
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Stufe 1: Sanierung erreicht GEAK Stufe B | Fr. 25.00 |
Stufe 2: Sanierung erreicht GEAK Stufe A | Fr. 50.00 |
Vorgehen
Wählen Sie auf der Webseite www.geak.ch einen GEAK-Experten aus. Damit das Vorhaben gelingt, planen Sie zusammen mit einem Planungs- resp. Architekturbüro möglichst weitgehend den Umfang und die Details des Gesamtsanierungsprojekts.
Gesuche für eine Gesamtsanierung müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Relevant ist jedoch der Baubeginn der einzelnen Bauteile, die zum Gesamtsanierungsprojekt gehören und für die es den Gesamtsanierungs-Bonus gibt.
Eine Gesamtsanierung ist meist ein umfangreiches Vorhaben, das in der Regel baubewilligungspflichtig ist. Das Gelingen beruht sehr wesentlich auf dem Beizug von Fachleuten, die einerseits die Bedingungen der kantonalen Behörden kennen, andererseits aber auch mit den Bedingungen und einzuhaltenden Fristen des Förderprogramms vertraut sind.
Bitte beachten Sie:
- Denken Sie daran, den GEAK nach Abschluss der Sanierung aktualisieren zu lassen (Verbesserung auf Stufe B oder A) und ihn zusammen mit den Abschlussdokumenten einzureichen.
- Erhalten Sie Förderbeiträge über 10'000 Franken, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen.
- Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt.
Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links. Profitieren Sie von den aktuellen Aktionen!
- Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK
GEAK-Experten finden
- Kantonale Ergänzungen zum Pflichtenheft GEAK PLUS des Vereins GEAK (Startet einen Download)
- Aktion GEAK Plus
Sie erhalten 500 Franken, wenn Sie für Ihre Liegenschaft einen GEAK Plus erstellen lassen.
- Aktion Solarkraftwerk Basel
Sie erhalten zusätzliche Förderbeiträge, wenn Sie Ihre Sanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage kombinieren.
Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt.
Beitragssätze Minergie
Erreichter Standard | EFH | MFH | Nicht-Wohnbau |
---|---|---|---|
Minergie (-A) | Fr. 100.00 / m2 EBF | Fr. 60.00 / m2 EBF | Fr. 40.00 / m2 EBF |
Minergie P (-A) | Fr. 155.00 / m2 EBF | Fr. 90.00 / m2 EBF | Fr. 65.00 / m2 EBF |
Zusatzbeitrag ECO | Fr. 5.00 / m2 EBF | Fr. 5.00 / m2 EBF | Fr. 5.00 / m2 EBF |
Bitte beachten Sie:
Eine Kombination von Förderbeiträgen für Gesamtsanierungen und für Einzelbauteile, Einzelanlagen oder eine Sanierung in Etappen ist nicht möglich.
Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.
Neubau
Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards.
Für alle Massnahmen, welche zur Erreichung des geforderten Standards nötig sind, werden keine zusätzlichen Förderbeiträge gewährt.
Beitragssätze Neubau
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Für die ersten 1'000 m2 EBF | Fr. 100.00 / m2 |
Ab 1'000 m2 EBF | Fr. 25.00 / m2 |
Zusatz ECO | Fr. 5.00 / m2 |
Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.
Kontrollierte Wohnungslüftung
Eine kontrollierte Wohnungslüftung regelt die Frischluftzufuhr einer Wohnung, ohne dass dabei die Fenster geöffnet werden müssen. Dank moderner Geräte lässt sich dabei erheblich Heizenergie sparen.
Die verbrauchte Luft wird automatisch abgeführt und durch frische, über einen Wärmeaustauscher vorgeheizte Aussenluft ersetzt. Damit steigt der Wohnkomfort und unnötige Wärmeverluste durch geöffnete oder gekippte Fenster sind bei Ihnen kein Thema mehr, Schimmelprobleme auch nicht.
Beitragssatz kontrollierte Wohnungslüftung
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Pro Wohneinheit | max. Fr. 2'400.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK
Mit dem GEAK Plus werden Schwachstellen an Gebäudehülle und Haustechnik aufgedeckt. Zudem enthält der Bericht verschiedene Varianten, die aufzeigen, mit welchen Massnahmen wie viel Energie eingespart werden kann.
Beitragssatz GEAK Plus
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
GEAK Plus für EFH | Fr. 1‘000.00 / Gebäude |
GEAK Plus für MFH, Verwaltung, Schule | Fr. 1‘500.00 / Gebäude |
Bitte beachten Sie:
- Vom Amt für Umwelt und Energie bestätigte Förderbeitragsgesuche für Massnahmen aus dem GEAK Plus sind 5 Jahre gültig.
- Wird mindestens eine förderberechtigte Massnahme aus dem Bericht umgesetzt, gibt es Förderbeiträge für die förderbeitragsberechtigte Massnahme selbst und für den GEAK Plus.
- Bei Förderbeiträgen ab 10'000 Franken (für Dach, Wand, Boden gegen aussen und mehr als 2 m im Erdreich sowie PV-Anlagen) muss ein GEAK Plus erstellt und dem Gesuch beigelegt werden. Kann für einen Gebäudetyp kein GEAK Plus erstellt werden, muss eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE vorgelegt werden.
Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links.
Beiträge für erneuerbar betriebene Heizungen
Hier finden Sie die Fördergegenstände im Bereich erneuerbar betriebene Heizungen.
Übersicht Förderbeiträge erneuerbar betriebene Heizungen
WärmepumpenHolzheizungen
Anschluss an ein Wärmenetz
Neubau / Erweiterung Wärmenetz
Thermische Solaranlagen
Wärmepumpen
Mit einer Wärmepumpe wird die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Mit einem Teil Strom können bis zu fünf Teile Wärme erzeugt werden.
Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
Beitragssätze Wärmepumpen
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Luft/Wasser-WP | Fr. 8'000.00 + Fr. 250.00 / kW th |
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP bis 10 kW th | max. Fr. 30'000.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP ab 10 kW th | Fr. 25'500.00 / Anlage + Fr. 450.00 / kW th |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
- Die Installation einer Wärmepumpe ist zum Teil melde- bzw. baubewilligungspflichtig.
Im Folgenden finden Sie Angaben dazu, in welchen Fällen bei der Installation einer Wärmepumpe eine Baubewilligung nötig ist und wann nicht.
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Wärmepumpen für Sie von Interesse sein können.
- Wärmepumpen-System-Modul WPSM
Unterstützung zur richtigen Einstellung und zum effizienten Betrieb von Wärmepumpen
- Zusatzblatt: Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Startet einen Download)
- Leistungsgarantie
Für Wärmepumpen
- Restwertentschädigung Gas
Wird das Gasnetz bei Ihnen stillgelegt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Vergütung.
- Heizungsersatz
Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihren Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem.
Die folgenden Publikationen befassen sich mit guten Lösungen für Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen in der Stadt und mit der Betriebsoptimierung von Wärmepumpen.
- Broschüre: Zwölf Beispiele innovativer Heizungslösungen - Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen (Startet einen Download)
- Studie von Luft/Wasserwärmepumpen im städtischen Kontext - 2018 (Startet einen Download)
- Schlussbericht: Betriebsoptimierung und Qualitätsprüfung energetischer Fördermassnahmen (Startet einen Download)
Holzheizungen
Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.
Eine Automatische Holzheizung ist förderberechtigt, wenn sie als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung einzuhalten.
Beitragssätze Holzheizungen
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen | max. Fr. 1'000.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Neuanlagen bis 70 kW | Fr. 10'000.00 + Fr. 200.00 / kW th |
Neuanlagen von 70 bis 500 kW | Fr. 15'000.00 + Fr. 130.00 / kW th |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
- Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
- Gestützt auf die Effizienzverordnung EnEV muss eine Leistungs- und eine Konformitätserklärung (EU) eingereicht werden, nur so können Beiträge ausbezahlt werden.
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Holzheizungen für Sie von Interesse sein können.
- Qualitäts-Management-System QM Holzheizwerke
Unterstützung zur richtigen Einstellung und zum effizienten Betrieb von Holzheizungen
- Leistungsgarantie
Für Holzheizungen
- Restwertentschädigung Gas
Wird das Gasnetz bei Ihnen stillgelegt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Vergütung.
- Heizungsersatz
Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihren Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem.
Anschluss an ein Wärmenetz
Wird Wärme aus einem Fernwärmenetz bezogen, die zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen oder nicht anders nutzbarer Abwärme besteht, so ist der Anschluss an das Wärmenetz förderbeitragsberechtigt. Typischerweise sind dies das Fernwärmenetz Basel sowie die Fernwärme Riehen. Anschlüsse an rein fossil betriebene Netze sind nicht förderbeitragsberechtigt.
Beitragssätze Anschluss an ein Wärmenetz
Massnahmen | Beitragssätze |
---|---|
Bis 500 kW | Fr. 4'000.00 + Fr. 200.00 / kW |
Über 500 kW | Fr. 54‘000.00 + Fr. 100.00 / kW |
Kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW | individuelle Beiträge |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW |
Bitte beachten Sie:
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
- Für kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW können bei hohen bzw. ausserordentlichen Anschlusskosten individuelle Förderbeiträge festgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Umwelt und Energie.
Förderung und Aktionen
Hier finden Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Ersatz Ihrer Heizung für Sie von Interesse sein können.
Neubau / Erweiterung Wärmenetz
Mit dieser Massnahme wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Förderbeiträge für kleinere Wärmeverbünde pauschal berechnet werden können. Es wird jeweils ein Beitrag an das Verteilnetz und an die Wärmeerzeugung berechnet. Die Beiträge gelten sowohl für die Erweiterung bestehender Netze / Erzeugungsanlagen als auch für den Bau neuer Netze.
Beitragssätze Neubau / Erweiterung Wärmenetz
Massnahmen | Beitragssatz | |
---|---|---|
Neubau / Erweiterung Wärme- / Anergienetz | Fr. 40.00 /(MWh/Jahr) | |
Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage | Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe > 200 kW | Fr. 245.00 /(MWh/Jahr) |
Automatische Holzfeuerung > 300 kW | Fr. 80.00 /(MWh/Jahr) |
IWB bietet umfassende Informationen zu Wärmenetzen und zur Fernwärme an.
Hier finden Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Ersatz Ihrer Heizung für Sie von Interesse sein können.
Thermische Solaranlagen
Zwei Typen von Solaranlagen werden unterschieden:
- Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren), die die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung nutzen.
- Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen, mit Solarzellen oder Solarmodulen), die Sonnenlicht in Strom umwandeln.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen mit Förderbeiträgen. Photovoltaik-Anlagen werden mit Förderbeiträgen des Bundes unterstützt.
Mit einer gut platzierten Sonnenkollektoranlage (thermische Solaranlage) auf Ihrem Hausdach können Sie bis zu zwei Drittel der Energie für die Warmwassererwärmung bereitstellen. Dank moderner Technik auch im Winter und bei bedecktem Himmel. Noch mehr Energie sparen Sie, wenn Sie das von der Sonne erwärmte Wasser mit einer kombinierten Lösung auch zum Heizen verwenden.
Beitragssätze thermische Solaranlagen
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Grundbeitrag pro Neuanlage | Fr. 2‘500.00 |
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag | Fr. 800.00 / kW |
Bitte beachten Sie:
Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung resp. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Seite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in § 13 Abs. 1 lit. j ABPV (Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung) geregelt.
Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Solarenergie für Sie von Interesse sein können.
- Kollektorliste
Fördergeldrechner für thermische Solaranlagen
- Leistungsgarantie
Für wärmetechnische Anlagen
- Solarrechner des Bundesamts für Energie
Wie viel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren?
- Förderbeiträge des Bundes Pronovo
Einmalvergütungen EIV sind das Instrument des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen.
- QM-Solar: VLG-Rechner von Swissolar
Rechner, zum Erstellen der validierten Leistungsgarantie VLG
- Aktion Solarkraftwerk Basel
Sie erhalten zusätzliche Förderbeiträge, wenn Sie Ihre Sanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage kombinieren.