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Aktuelle Forschungsprojekte in der Verkehrsmedizin

Wissenschaftlichen Projekte im Fachbereich Verkehrsmedizin sollen in erster Linie neue Erkenntnisse zur Begutachtungspraxis, zur kritischen Überprüfung der Versorgungsqualität (Evidenz) sowie zur Verbesserung der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit liefern.

Abgeschlossene Projekte

Masterarbeiten

Die ärztlich begleitete Kontrollfahrt in Basel: Gibt es im Rahmen der Fahreignungsuntersuchung Faktoren, welche eine Prognose für das Resultat einer Kontrollfahrt ermöglichen?

Masterarbeit (2019) von J. Schwander unter der Leitung von Dr. med. C. Rossi und Prof. Dr. med. dipl. phys. E. Scheurer

Eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt bindet viele Ressourcen und ist für die Probandinnen und Probanden nicht nur herausfordernd, sondern im Ergebnis auch definitiv. Ziel der Studie war, Faktoren zu finden, welche eine genauere Prognose bezüglich des Resultats einer ärztlich begleiteten Kontrollfahrt erlauben und eine genauere Einschätzung über die Notwendigkeit einer ärztlich begleiteten Kontrollfahrt möglich machen können. Dazu verglichen wir die aus Akten entnommenen

Faktoren zu Anamnese, klinischer Untersuchung, kognitiven Tests und externen Berichten mit dem Ergebnis der ärztlich begleiteten Kontrollfahrt.

Vergleich nationaler und internationaler Leitlinien zur Kraftfahreignung.

Masterarbeit (2023) von A. Roth unter der Leitung von Dr. med. K. Gerlach und Prof. Dr. med. dipl. phys. E. Scheurer

Die Arbeit sollte einen Überblick über die aktuell in der Schweiz vorhandenen ergänzenden Leitlinien zur Kraftfahreignung geben und unter Zuhilfenahme internationaler Dokumente Lücken aufdecken. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurden im Anschluss Optimierungsvorschläge abgeleitet. Diese bilden die Grundlage für die geplante Akkreditierung des Fachbereichs Verkehrsmedizin durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle. 

Dissertationsarbeiten

THC-Grenzwerte im Strassenverkehr

Doktorarbeit (2020) von Dr. med. B. Bucher unter der Leitung von Dr. med. K. Gerlach und Prof. Dr. med. dipl. phys. E. Scheurer

In der Arbeit sollte anhand der Auswertung von experimentellen und epidemiologischen Studien untersucht werden, ab welcher THC-Konzentration es tatsächlich zu einer objektivierbaren Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit kommt. Basierend auf diesen Befunden sollen Überlegungen zu einem möglichen Risiko-Grenzwert gemacht werden, unterhalb von dessen eine Beeinträchtigung in der Regel ausgeschlossen werden kann und die Sicherheit im Strassenverkehr gewährleistet ist.

Hierfür sollte zunächst eine Übersicht über die aktuellen THC-Grenzwerte in Europa, Nordamerika und Australien geschaffen werden. Gleichzeitig wurden die Evidenzgrundlagen analysiert, auf denen die entsprechenden Grenzwertregelungen basieren. In einem weiteren Schritt sollte mittels einer Aktenanalyse des Instituts für Rechtsmedizin Basel des Jahres 2017 untersucht werden, ob bei Personen, bei denen ein Fahrfähigkeitsgutachten nach einem THC-Nachweis erstattet wurde, ein Zusammenhang zwischen der im Blut nachgewiesenen THC-Konzentration und der festgestellten Auffälligkeiten sowie ein Zusammenhang von THC-Konzentration und festgestellten Auffälligkeiten mit der Zeit zwischen dem letzten angegebenen THC- Konsum und der Blutentnahme besteht.

Rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr aus verkehrsmedizinischer Sicht. Definition des Begriffes und der zugrundeliegenden Verhaltensmuster und Prüfung auf Anwendbarkeit im konkreten Fall.

Doktorarbeit (2015) von Dr. med. R. Wagner unter der Leitung von Dr. med. K. Gerlach, lic. iur. K. Knöpfli und Prof. Dr. med. dipl. phys. E. Scheurer

Ziel dieser Arbeit ist war es, den Begriff «Rücksichtslosigkeit» und entsprechende Verhaltensweisen der Strassenverkehrsteilnehmer zu definieren. Diese können bei der Fahreignungsabklärung als Richtlinien für die Entscheidung, ob die charakterliche Eignung abgeklärt werden sollte, herangezogen werden. In einem zweiten Schritt sollte die Tauglichkeit der Definitionen anhand konkreter Fälle des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel, Abteilung Forensische Medizin und Verkehrsmedizin, geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Erarbeitung tauglicher Definitionen, die auch als Empfehlungen für die Fahreignungsbegutachtung herausgegeben werden könnten, ist aus verschiedenen Gründen wünschenswert:

  1. Ein Harmonisieren der Richtlinien für die Entscheidung, ob die charakterliche Eignung zum Führen eines Motorfahrzeuges überprüft werden sollte, reduziert den Einfluss der individuellen gutachterlichen Beurteilung. Hierdurch wird die Entscheidung objektiver, was auch mehr Rechtsgleichheit für die Probandinnen und Probanden schafft.
  2. Die Gutachten werden nachvollziehbarer und sachlich begründbarer, was gerade in Rekursfällen von Bedeutung sein kann.
  3. Die Strassenverkehrsämter können anhand der Empfehlungen eine eigenständige Falltriage und in bestimmten Fällen eine direkte Zuweisung zum Verkehrspsychologen vornehmen.

Für die Probandinnen und Probanden sollte dies mit einem Zeitgewinn und Kosteneinsparungen verbunden sein.

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin

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Pestalozzistrasse 22
4056 Basel

Öffnungszeiten

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08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

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