Fachthemen öffentliche Beschaffungen
Gewissen Fachthemen kommt im öffentlichen Beschaffungswesen ein besonderer Stellenwert zu. Dazu gehören die Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frauen und Männern.
Lohngleichheit von Frauen und Männern
Gemäss Art. 12 Abs. 1 IVöB dürfen Aufträge nur an Anbietende erteilt werden, welche die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten.
Für Beschaffungen der kantonalen Verwaltung gilt deshalb ab dem Schwellenwert des Einladungsverfahrens eine Selbstdeklarations- und Nachweispflicht für anbietende Unternehmen. Anbietende müssen zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration inklusive Nachweis zur Lohngleichheit im Unternehmen resp. einen Fragebogen einreichen. Der Kanton Basel-Stadt überprüft zudem bei den Auftragnehmenden stichprobenweise die Einhaltung der Lohngleichheit.
Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen
Gemäss Art. 12 IVöB dürfen öffentliche Aufträge für im Inland zu erbringende Leistungen nur an Anbietende vergeben werden, welche die Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen, Melde- und Bewilligungspflichten sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Für im Ausland zu erbringende Leistungen müssen mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 3 der IVöB eingehalten werden.
Die Anbietenden müssen unabhängig von der Verfahrensart eine Selbstdeklaration ausfüllen sowie gegebenenfalls entsprechende Bestätigungen liefern.
Bestätigung Einhaltung Art. 12 IVöB und weitere Bestätigungen
Nähere Angaben zu den erforderlichen Bestätigungen entnehmen Sie dem