Leitung und Stab Bevölkerungsamt
Leitung und Stab des Bevölkerungsamts erfüllen koordinierende und übergeordnete Aufgaben, die das Einwohneramt, das Passamt und das Zivilstandsamt betreffen.
Namensänderung
Das Bevölkerungsamt ist für die Entgegennahme von Namensänderungsgesuchen zuständig. Das ausführlich begründete Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und amtliche Nachweise über Alter und Heimat beinhalten. Bitte beachten Sie: Im Unterschied zu Namensänderungen sind Namenserklärungen (nach Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft) beim Zivilstandsamt abzugeben.
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister mittels einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.
Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen
Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen beaufsichtigt und unterstützt das kantonale Zivilstandsamt im fachlichen Bereich und ist in sämtlichen Zivilstandsangelegenheiten für den zuverlässigen Vollzug verantwortlich. Sie entscheidet über die Anerkennung von im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignissen und die Anerkennung von ausländischen Entscheiden, die mit dem Schweizer Personenstandsregister in einem Zusammenhang stehen (Geburt, Todesfall, Heirat, Scheidung).
Adressselektion und Datenziehung für Institutionen
Möchten Sie als Organisation (beispielsweise Forschungsstelle / Amt / Institution) eine Adressselektion beantragen? Adressselektionen aus dem Einwohnerregister sind meistens kostenpflichtig. Der Antrag muss begründet werden. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt der angefragten Daten. Das Einwohneramt kann eine Adressselektion ablehnen.
Um eine Adressselektion zu beantragen, füllen Sie den untenstehenden Antrag für eine Datenlieferung aus.