Pflegefinanzierung
Sie können die Kosten für Ihre Pflege durch die Spitex oder im Heim/Spital nicht oder nur zum Teil selbst tragen? Dann könnten Sie Anspruch auf Pflegefinanzierung haben.
Haben Sie Anspruch auf eine Pflegefinanzierung?
Sie könnten Pflegefinanzierung erhalten, wenn Sie
- Pflegekosten durch die Betreuung durch die Spitex oder durch einen Aufenthalt im Heim/Spital haben,
- einen Anspruch auf Prämienverbilligung Ihrer Krankenkassenprämien haben,
- (noch) keinen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV haben und
- nicht durch die Sozialhilfe unterstützt werden.
Es lohnt sich, sich anzumelden und Ihren Anspruch zu prüfen, wenn Ihr Einkommen als Einzelperson geringer ist als 4'000 Franken im Monat.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, melden Sie sich direkt bei uns. Wir klären die Erfüllung der Anforderungen gerne persönlich mit Ihnen.
Wichtig zu wissen
Erhalten Sie bereits eine Rente der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) oder der IV (Invalidenversicherung) melden Sie sich für Ergänzungsleistungen an.
Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.
Rentnerinnen und Rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen.
SozialleistungsrechnerGesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Das KVG dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. In Art. 25a KVG wird geregelt, wie die Pflegeleistungen bei Krankheit finanziert werden.
- Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO)
Diese Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen kantonale Beiträge an die Kosten für ambulante Pflege und an die Spital- und Pflegeheimtaxen ausgerichtet werden können.
Wir sind für Sie da.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr