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Pflegefinanzierung beantragen

Sie können die Kosten für Ihre Pflege im Heim oder durch die Spitex nicht tragen? Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung.

Wann und wie können Sie sich anmelden?

Sie können sich anmelden, sobald Ihnen die Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse für Ihre Betreuung durch die Spitex oder Ihren Heim- oder Spitalaufenthalt vorliegt.

Um sich für die Pflegefinanzierung anzumelden, müssen Sie die Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Wir überprüfen automatisch, ob Sie bereits Prämienverbilligungen erhalten. Sollten Sie noch keine Prämienverbilligungen erhalten, melden wir uns bei Ihnen und unterstützen Sie bei Ihrer Anmeldung hierfür.

Die Anmeldung in 4 Schritten:

1. Laden Sie das Antragsformular herunter.
Antragsformular (PDF, 18 KB)

2. Füllen Sie das Formular online am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen. 

3. Legen Sie die Kopie(n) der Leistungsabrechnung(en) bei (Originale werden nicht zurückgeschickt).


4. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den Kopien Ihrer Unterlagen an folgende Adresse:

Amt für Sozialbeiträge 
Pflegefinanzierung
Postfach 
4005 Basel
E-Mail: asb@bs.ch

Brauchen Sie Hilfe für die Anmeldung oder haben Sie keinen Drucker oder Internetzugang, melden Sie sich bei uns.

Was passiert mit Ihrer Anmeldung?

  • Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
  • Bei Rückfragen oder wenn Unterlagen fehlen, kontaktieren wir Sie. 
  • Sind die Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit einer Zusage oder eine Absage mit Begründung. 

Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

  • In der Zusage wird Ihnen der Betrag und das Datum der Zahlung genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen.
  • Sobald Sie neue Leistungsabrechnungen von Ihrer Krankenkasse erhalten, müssen Sie diese einzeln oder gesammelt erneut mit dem Antragsformular einreichen.

Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Mögliche Gründe für eine Absage

  • Sie haben keinen Anspruch auf Prämienverbilligung.
  • Sie erhalten bereits Sozialhilfe, und die Kosten werden von dieser getragen.
  • Sie haben Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV. Dann werden Pflegekosten von den Ergänzungsleistungen übernommen.

Falls Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen.


Wir sind für Sie da!

In der auch für die Pflegefinanzierung zuständigen Abteilung arbeiten etwa 20 Fachpersonen. Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden, natürlich auch wenn Sie in einer finanziellen Notsituation nicht mehr weiterwissen.
 

Rufen Sie uns an Telefon: +41 61 267 86 66
Schreiben Sie uns eine E-Mail: asb@bs.ch

Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

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