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Masern

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, welche durch das Masernvirus ausgelöst wird. Die Krankheit kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündung oder zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) führen. Eine spezifische Behandlung existiert nicht. Die einzige wirksame Massnahme gegen Masern ist die vorbeugende Impfung.

Übertragung

Hochansteckend über Tröpfchen in der Luft

Das Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen übertragen. Infizierte Tröpfchen können während mehrerer Stunden in der Luft schweben. Deswegen ist eine Infektion auch ohne direkten Personenkontakt möglich. 4 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlags gilt eine Person als ansteckend. Das Risiko, dass eine nicht immune Person nach Kontakt mit einer erkrankten Person ebenfalls erkrankt, ist sehr hoch: Es liegt bei ungefähr 80 bis 90 Prozent.

Symptome

Zweiphasiger Verlauf mit Fieber, grippeartigen Beschwerden und Hautausschlag

Nach einer Ansteckung vergehen in der Regel 7 bis 21 Tage bis zum Auftreten von Beschwerden.

Die Erkrankung verläuft üblicherweise in zwei Schüben. Der erste kann Symptome wie Fieber, Müdigkeit, Bauchschmerzen, Entzündung der Mundschleimhaut und Lichtscheu hervorrufen. Diese Phase ist oft begleitet von Schnupfen, Halsschmerzen und Husten. Nach 2 bis 4 Tagen folgt ein erneuter Fieberanstieg und das Auftreten eines ausgeprägten Hautausschlags. Der Hautausschlag breitet sich typischerweise vom Gesicht her auf den ganzen Körper aus. Bereits bestehende Symptome verstärken sich.

Unkomplizierte Fälle heilen rasch und ohne Folgen ab. Fast alle Masernerkrankten weisen jedoch nach Erkrankung vorübergehend eine ausgeprägte Immunschwäche auf. In rund 10 Prozent der Fälle treten Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Hirnentzündungen auf.

Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf

Folgende Personen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Säuglinge, Kleinkinder, erwachsene Personen ab 20 Jahren sowie Personen mit einer Immunschwäche.

Wann braucht es medizinische Hilfe?

Arztbesuch telefonisch ankündigen, FFP2-Maske tragen

Folgende Beschwerden können auf einen schweren Verlauf oder Komplikationen hinweisen:

  • Starke Kopf-, Brust- oder Ohrenschmerzen
  • Anhaltender Schwindel oder Verwirrtheit
  • Atemnot, röchelnde oder pfeifende Atmung
  • Plötzliche Verschlechterung der Symptome nach vorübergehender Besserung

Bei diesen Beschwerden empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Hausarztpraxis Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass dies keine abschliessende Liste ist. Bei starkem Krankheitsgefühl empfehlen wir Ihnen, eine Gesundheitsfachperson um Rat zu fragen.

Bei Kontakt mit einem Masernfall

Alle Personen, die nach Kontakt zu einer erkrankten Person maserntypische Symptome haben, sollten auf Masern getestet werden (mittels PCR). Dies gilt auch für Personen, die geimpft sind oder die Masern bereits einmal durchgemacht haben. Die Symptome können bis 21 Tage nach Kontakt zu der erkrankten Person auftreten. 

Kontaktieren Sie bei Bedarf telefonisch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. So kann sich die Praxis oder das Spital auf Ihren Besuch vorbereiten und andere Personen vor einer Ansteckung schützen.

Therapie

Symptomorientierte Therapie

Es gibt keine spezifische Behandlung gegen Masern. Die Therapie besteht in der Linderung der Symptome, Ruhe und der Behandlung von Komplikationen.

Vorbeugende Massnahmen

Impfen und Verhindern von weiteren Ansteckungen

Nach 2 Dosen der Masernimpfung geht man von einem lebenslangen Schutz aus. Die Impfung gehört gemäss Schweizer Impfplan zu den Standardimpfungen im Kindesalter. In der Schweiz wird eine kombinierte Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) oder Mumps, Masern, Röteln und Windpocken (MMRV) verwendet. Empfohlen wird die Impfung allen Personen, die nach 1963 geboren sind und die Krankheit Masern nicht durchgemacht haben.

Erkrankte Personen dürfen frühestens 5 Tage nach Auftreten des Hautausschlags an die Arbeitsstelle, in die Schule, den Kindergarten oder die Kindertagesstätte zurückkehren. 

Informationen für Fachpersonen

Umgang mit Kontaktpersonen

Kontaktpersonen, die nach 1963 geboren sind, bisher keine dokumentierte Impfdosis gegen Masern erhalten haben und Masern noch nicht durchgemacht haben, gelten als potenzielle Überträgerinnen und Überträger. Diese Personen sollten innerhalb 72 Stunden nach dem ersten Kontakt zur erkrankten Person geimpft werden. Potenzielle Kontaktpersonen, die nicht in dieser Frist geimpft werden können, müssen während 21 Tagen nach letztem Kontakt zur erkrankten Person in Quarantäne. 

Kontaktpersonen, die mindestens einmal geimpft sind oder Masern bereits einmal durchgemacht haben (Dokumentation der Erkrankung oder Nachweis von Antikörper) können normal ihrer Arbeitstätigkeit nachgehen. Gesunde, geimpfte Geschwister von erkrankten Kindern dürfen ebenfalls die Kita, den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Allen nur einmal geimpften Kontaktpersonen wird eine zweite Impfdosis frühestens einen Monat nach der ersten Impfung empfohlen.

Meldepflicht

Die Masernerkrankung gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen und muss von der Ärztin oder dem Arzt gemeldet werden.

  • Frist: Der Befund sollte spätestens innerhalb von 24 Stunden per E-Mail an die entsprechenden Adressaten eingereicht werden. Die Adressaten sind auf den Befunden deklariert.

    Damit möglichst früh Massnahmen ergriffen werden können, um grössere Ausbrüche zu verhindern, bitten wir um eine möglichst zeitnahe telefonische Meldung.

  • Name Meldeformular: «Masern – Meldung zum klinischen Befund» 

Kontakt

Kantonsärztlicher Dienst

Abteilung Übertragbare Krankheiten

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